Direkt zum Inhaltsbereich

Krankenkassen

Biosimilar-Rabattverträge stoppen oder nicht? Kassen-Aufsicht sieht keinen Handlungsbedarf

Der politische Wille ist formuliert, aber noch nicht rechtskräftig: Exklusive Biosimilar-Ausschreibungen darf es vorerst nicht geben. Einzelne Kassen schaffen kurzfristig Fakten, andere geben dem politischen Druck nach - und jetzt?

Veröffentlicht:
Das Bundesamt für Soziale Sicherung verweist darauf, Rabattverträge seien nicht genehmigungs- oder vorlagepflichtig.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung verweist darauf, Rabattverträge seien nicht genehmigungs- oder vorlagepflichtig.

© Horst Galuschka / dpa / iStock

Bonn/Berlin. Bei exklusiven Rabattausschreibungen für Biosimilars zeichnet sich ein unterschiedlicher Umgang mit dem vom Gesetzgeber gewollten Verbot ab. Doch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sieht keinen Handlungsbedarf, erfuhr die Ärzte Zeitung auf Anfrage.

Laut der noch nicht in Kraft getretenen Apothekenreform (ApoVWG) sollen exklusive Rabattverträge in diesem Segment bis zunächst Juli 2028 nicht zulässig sein. Vom Inkrafttreten ist das Gesetz noch einige Schritte entfernt - am 12. Juni wird zunächst der Bundesrat abschließend zu der Vorlage Stellung nehmen. Krankenkassen haben mit heftiger Kritik auf das kurzfristig ins ApoVWG eingebrachte temporäre Verbot reagiert.

Doch die Techniker Krankenkasse und die Servicegesellschaft GWQ haben nach eigenen Angaben eine im April gestartete Ausschreibung für sieben rekombinante Wirkstoffe gestoppt. Vorangegangen waren entsprechende Bitten aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Rabattverträge hätten für 40 Krankenkassen mit über 30 Millionen GKV-Versicherten gegolten. Das Ende der Angebotsfrist war für heutigen Mittwoch vorgesehen. Man komme „mit großem Bedauern“ der Aufforderung des Gesetzgebers nach und beende die Ausschreibung, erklärten TK und GWQ vergangene Woche.

Anders handhabt dies der Kassendienstleister SpektrumK, der zum 1. Juni exklusive Rabattverträge gestartet hat. „Die bezuschlagten Vertragspartner haben eine Lieferverpflichtung vertraglich garantiert und werden bereits entsprechende Kapazitäten aufgebaut haben“, hieß es am Montag zur Begründung.

Für Krankenkassen sind damit die Chancen, Einsparungen zu realisieren, ungleich verteilt - abhängig davon, ob der artikulierte politische Wille des Gesetzgebers beachtet wird oder nicht.

Doch das BAS argumentiert auf Nachfrage streng formal: Für bereits wirksame Rabattverträge zu Biosimilars, die auf der Grundlage der noch geltenden Rechtslage geschlossen wurden, „haben die geplanten Regelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung keine Auswirkungen“.

Rabattverträge seien im Übrigen nicht genehmigungs- oder vorlagepflichtig. Das BAS habe insoweit „keine eigenen Erkenntnisse über Anzahl, Art und Umfang oder zum Sachstand in Ausschreibungsverfahren für diese Vertragsgestaltungen“, teilt die Kassen-Aufsicht mit. (fst)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zi-Statistik

Antibiotikaverordnungen: Rückgang um 11,5 Prozent

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Immuncheckpointhemmer plus Neoantigentherapie

mRNA-Impfung bei Melanomen: Vorboten eines neuen Standards?

Gefahren durch UV-Filter und Verpackung

Wie gesundheitsschädlich sind Kosmetika?

Lesetipps
Etwa jede zehnte Fledermaus in Deutschland könne mit dem Tollwut-Virus infiziert sein. Damit ist die gefahr der Übertragung zwar gering, jedoch nicht null. In die Hand nehmen sollte man sie deshalb nicht.

© Daria / Stock.adobe.com

Importhunde und Fledermäuse

Tollwut-Risiken in Deutschland – und wie sie sich vermeiden lassen

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie