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Verfassungsbeschwerde

Bündnis gegen Suizidassistenz ist enttäuscht

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bündnis "Kein assistierter Suizid in Deutschland" zeigt sich irritiert, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von neun Ärzten und Wissenschaftlern abgelehnt hat (2 BvR 2492/16).

Darin hatten sie sich gegen den neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch gewandt, der mit dem "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" im Dezember 2015 eingefügt worden ist. Geregelt ist dort, dass Angehörige und Nahestehende straffrei gestellt werden, wenn sie Beihilfe zum Suizid leisten.

In der Beschwerde hieß es, als Folge könne "die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids, der Suizidbeihilfe und damit die Zahl der Suizidtoten steigen". Im Juli entschied das Gericht indes, die Beschwerde nicht anzunehmen, da sie unzureichend begründet sei und keine Aussicht auf Erfolg habe.

Im Falle einer Annahme hätte sich das Gericht "mit der Frage der Schutzpflicht des Staates für das Leben versus dem Recht auf Selbstbestimmung auseinandersetzen müssen", bedauerte das Bündnis. (fst)

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