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Kinderwunsch

Bund fördert Unverheiratete

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung öffnet die finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen für unverheiratete Paare.

Die geänderte Richtlinie "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ist am Donnerstag in Kraft getreten, teilte das Bundesfamilienministerium mit.

Moderne Familienpolitik müsse sich an den Lebenswirklichkeiten orientieren, sagte Ressortministerin Manuela Schwesig (SPD). "Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen."

In der alten, seit April 2012 geltenden Förderrichtlinie hieß es: "Zuwendungsempfänger sind Ehepaare". Zudem wurde auf die Vorgaben des Paragrafen 27a SGB V verwiesen, auch dort wird die Ehe als Voraussetzung genannt.

Künftig können Paare Unterstützung vom Bund erhalten, die ihren Wohnsitz in einem der sechs Bundesländer mit eigenen Förderprogrammen (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) haben und eine IvF- oder ICSI-Behandlung vornehmen lassen möchten.

Sie können zusätzlich zur Länderförderung einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent des Eigenanteils erhalten, der ihnen nach Abzug des Kassenanteils verbleibt. (fst)

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