FDP fordert

Bund soll im Rettungswesen mitreden

Der Rettungsdienst muss eigenständige medizinische Leistung werden, sagt der FDP-Abgeordnete Ullmann.

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BERLIN. Ein Mitspracherecht des Bundes beim Rettungsdienst und im Krankenhauswesen fordert die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag. Nur so sei in Zukunft die bestmögliche medizinische Versorgung im Notfall sicherzustellen.

„Wir brauchen keinen neuen Sektor zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung“, warnte der FDP-Gesundheitspolitiker Professor Andrew Ullmann vor einem „kleinteiligen Bürokratiemonster“.

FDP: Bund braucht mehr Einfluss

Um Integrierte Notfallzentren mit einem gemeinsamen Tresen von niedergelassenen und stationär tätigen Ärzten in geeigneten Krankenhäusern zu bekommen, brauche der Bund daher mehr Einfluss. Das gelte auch für den Rettungsdienst, der als eigenständige medizinische Leistung etabliert werden müsse.

Ullmann reagierte mit seinen Äußerungen auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die der „Ärzte Zeitung“ exklusiv vorliegt. Darin bestätigt die Regierung, dass im ambulanten und stationären sowie im Rettungswesen jeweils „unterschiedliche Ordnungsprinzipien“ herrschen, die Planung, Finanzierung und Leistungserbringung betreffen.

Gesundheitsstaatssekretär Dr. Thomas Gebhart betont allerdings , dass aufgrund des hohen Stellenwertes einer zuverlässig funktionierenden Notfallversorgung „Einheit, Durchgängigkeit und Unmittelbarkeit“ für die Patienten von zunehmender Bedeutung sei.

Notfallversorgung: Reform geplant

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Juli einen ersten Entwurf für eine Reform der Notfallversorgung zur Diskussion gestellt. Darin wird auch eine Grundgesetzänderung angeregt, um dem Bund eine Beteiligung am Rettungsdienst zu ermöglichen. Der ist bislang alleinige Sache der Länder. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, den Rettungsdienst als eigenen Leistungsbereich zu organisieren.

In der Antwort auf eine darauf abzielende Frage der FDP-Abgeordneten heißt es dementsprechend: „Nach Auffassung der Bundesregierung kann ein Anspruch auf Leistungen der medizinischen Notfallrettung, der von einer Krankenhauseinweisung, dem Transport dorthin oder von anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig ist, zu einer effizienteren Nutzung der Notfalleinrichtungen führen, da Fehlanreize abgebaut und die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet würden“.

Die Regierung räumt ein, dass sich die Länder nach wie vor dagegen sträuben, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich ins SGB V aufzunehmen. (af)

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