Gesundheitspolitik

Bundesrat billigt vier neue Gesetze mit Gesundheitsbezug

Implantate, Hebammen,Psychotherapeuten: Die Länderkammer macht einen Haken an einen Strauß von Gesetzen zu den Themen Pflege und Gesundheit.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Florian StaeckFlorian Staeck Veröffentlicht:
Zustimmung  im Bundesrat: 2022 endet die Übergangsphase, bis zu der die bisherigen Hebammenschulen aktiv bleiben dürfen.

Zustimmung im Bundesrat: 2022 endet die Übergangsphase, bis zu der die bisherigen Hebammenschulen aktiv bleiben dürfen.

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Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einem Bündel von gesundheitsbezogenen Gesetzen zugestimmt:

  • Höhere Löhne in der Altenpflege und zumindest die Aussicht auf einen branchenweiten Tarifvertrag. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt. Das Gesetz ermöglicht dem Arbeitsministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften für allgemeinverbindlich zu erklären. Zusätzlich wertet es die Pflegekommission zu einem ständigen Gremium auf. Sie soll künftig außer Mindestlöhnen auch Arbeitsbedingungen empfehlen können.
  • Erleichterung bei Psychotherapeuten. Der Bundesrat hat der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Ab Wintersemester 2020 können Hochschulen nun einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten. Das Masterstudium soll zur bundeseinheitlichen Approbation führen. An das Studium schließt sich analog zu dem der somatischen Mediziner künftig eine Weiterbildung an. „Auf diesen Tag haben wir lange gewartet“, sagte Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Es müssten nun die neue Weiterbildungsordnung und die Weiterbildungsstätten zugelassen werden. Lob für die Länder kam aus der Politik. „Ich bin froh, dass die Länder ihre kritische Haltung überwunden haben“, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut.
  • Mehr Qualität und Sicherheit von Implantaten verspricht sich die Länderkammer vom Implantateregistergesetz. Das Gesetz tritt zum Januar 2020 in Kraft. Hersteller von Implantaten müssen ihre Produkte in einer Datenbank beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation registrieren lassen. Erfasst werden sollen auch alle Im- und Explantationen.
  • Der Hebammenberuf wird akademisiert. Zum Beruf der Hebamme – und ihrem männlichen Pendant des Entbindungshelfers – führt künftig ein auf zwischen sechs und acht Semester angelegtes Studium. Bis 2022 währt eine Übergangszeit, in der parallel auch noch die bisherigen Hebammenschulen aktiv bleiben. In einer Entschließung hat der Bundesrat kritisch angemerkt, dass das Gesetz für die Leitung eines Studiengangs eine Hebamme vorsieht. Das gefährde die Reform, da das entsprechende Personal fehle. Der Deutsche Hebammenverband zeigte sich erleichtert über das Plazet der Länderkammer. Verbandschefin Ulrike Geppert-Orthofer nannte das Votum überfällig: „Deutschland ist der letzte EU-Mitgliedsstaat, der die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2013 umsetzt.“
  • Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe zu verbessern – in einer Entschließung, die von Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und Hessen unterstützt und nun in den Ausschüssen beraten wird, dringen die Länder darauf. Der Bund wird aufgefordert, zeitnah den Sicherstellungszuschlag für Hebammen zeitnah zu evaluieren.
  • Die automatisierte Erhebung von Gesundheitsdaten zum Zweck der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären, dazu will Hessen mit einer Entschließung den Bund auffordern. Anderenfalls bestehe das Risiko, dass sich mit der Einwilligung zur Datenübermittlung verbundene Self-Tracking-Tarife etablieren. Diese würden dann überwiegend von Versicherungsnehmern mit „guten“ Risiken gewählt.
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