Qualitätsinstitut

Bundesrat bittet erneut

Die Länder wollen einen Fuß in der Tür des Qualitätsinstituts haben - einmal abgeblitzt sind sie schon.

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BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt der Länderkammer, erneut auf mehr Mitwirkung der Länder im GBA und im geplanten Institut für Qualitätssicherung und Transparenz zu drängen. Es sei notwendig, dass die Länder "stärker in die Qualitätsentwicklung und deren Umsetzung eingebunden werden", heißt es in der Beschlussvorlage für eine Entschließung.

Der Bundesrat wird am 11. Juli über die Empfehlungen zum Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungs-Gesetz (FQWG) beraten.

Zuvor hatten die Länder vergeblich weiterreichende Einflussmöglichkeiten auf das Qualitätsinstitut verlangt. Sie wollten beispielsweise unmittelbar Arbeitsaufträge an das Institut formulieren dürfen, doch die Bundesregierung hat dies abgelehnt.

Der Bundesrat hatte argumentiert, viele GBA-Richtlinien zur Qualitätssicherung würden in Länderzuständigkeiten eingreifen. Nötig sei deshalb ein Mitberatungsrecht der Länder im GBA. Doch auch hier hält die Bundesregierung die Tür zu.

Vorschlag für Nationalen Diabetesplan stößt auf Zustimmung

Unzufrieden ist der Bundesrat auch bei den kürzlich vereinbarten Hilfen für Hebammen. Vorgesehen sind unter anderem Zuschläge, die die Kassen seit Anfang Juli zu zahlen haben. Damit stünden "dauerhafte und tragfähige Lösungen" nach wie vor aus, moniert der Gesundheitsausschuss.

Zudem fordert der Länderausschuss von der Regierung, eine Versicherungslösung zu entwickeln, die "perspektivisch eine allgemeine Haftpflichtversicherung gegen Medizinschäden" ermöglicht.

Geprüft werden solle dabei, ob dafür das Aufgabenspektrum der Berufsgenossenschaften um eine solche Haftpflichtversicherung für Gesundheitsberufe erweitert werden könne.

Eine Mehrheit im Gesundheitsausschuss hat zudem der Vorschlag für einen Nationalen Diabetesplan gefunden, den fünf Länder im Juni in die Länderkammer eingebracht haben. Der Ausschuss rät, die Entschließung solle auch "Strategien zur Reduzierung und Transparenz von Zuckergehalt in Lebensmitteln" umfassen.

Der Diabetesplan soll nach Vorstellung der Länder diese Komponenten beinhalten: Präventionsstrategien, Früherkennungsmaßnahmen, Vorschläge für neue Versorgungsmodelle und für die Stärkung der Selbsthilfe. Zugleich bitten die Länder darum, "weitreichend" in die Planungen einbezogen zu werden.

Verbände wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hatten die Initiative der Länder begrüßt: "Die Entschließung des Bundesrats geht auf Forderungen ein, die die Deutsche Diabetes Gesellschaft seit vielen Jahren stellt", hieß es. (fst)

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