Rettungsgassen

Bundesrat will härtere Strafen für Blockierer

Veröffentlicht:

BERLIN. Autofahrern, die Rettungskräfte und Polizeiwagen behindern, könnten bald noch umfassendere Konsequenzen drohen als bisher geplant. Der Bundesrat stimmt am Freitag in der letzten Sitzung vor der Wahl darüber ab, ganz generell drastisch höhere Bußen zu verhängen – und nicht nur fürs Blockieren von Rettungsgassen bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen wie bisher vorgesehen.

Der Verkehrsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesrat nun, einer Verordnung der Bundesregierung mit Ergänzungen zuzustimmen. Demnach sollen 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen – unabhängig von einer Rettungsgasse. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung sollen es 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot sein. Stimmt der Bundesrat zu, wird dies Teil der Verordnung – es sei denn, die Regierung zieht diese ganz zurück.

Bereits vorgesehen ist, das Blockieren von Rettungsgassen mit mindestens 200 Euro Strafe zu ahnden – bis zu maximal 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot. Der Bundesrats-Verkehrsausschuss argumentiert, beide Vorschriften sollten ermöglichen, dass Einsatzkräfte die Einsatzorte schnell erreichen. Daher sollten auch Verstöße gleich schwer wiegen, die bisher in beiden Fällen mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Wann die Verschärfungen in Kraft treten, steht noch nicht fest. Das ist für den Tag nach der Verkündung vorgesehen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Anhörung der Verbände im BMG

Krankenhausreform: Kritik an Warkens „Verwässerungsgesetz“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?