Stellungnahme zum GVWG

Bundesrat will mehr Tempo bei Studium für Therapeuten

Der Bundesrat will die Modellklausel für Studiengänge in nichtärztlichen Therapieberufen nicht wie im GVWG geplant bis Ende 2026 verlängern.

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Berlin. Der Bundesrat wendet sich dagegen, die Modellklausel für Studiengänge in nichtärztlichen Therapieberufen bis Ende 2026 zu verlängern. Das geht aus der Stellungnahme des Gesundheitsausschusses der Länderkammer zum Entwurf des Gesundheitsweiterentwicklungs-Gesetzes (GVWG) hervor.

Die Länder wollen eine Fortschreibung der Modellphase nur bis Ende 2022 mittragen. Betroffen sind beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden.

Fünfjährige Verlängerung „unangemessen“

Die nochmalige Verlängerung um fünf Jahre sei dagegen „ungemessen“. Denn die Ergebnisse der Evaluation der Modellstudiengänge lägen bereits vor. So könne für jeden Gesundheitsfachberuf nunmehr entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung eine Akademisierung in Betracht komme.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Entwurf zum GVWG die lange Frist als notwendig bezeichnet, um eine „ergebnisoffene Entscheidungsfindung“ zu ermöglichen. Der Hochschulverband der Gesundheitsfachberufe warnte hingegen vor einem „Ausbluten“ der Studiengänge als Folge der bis Ende 2026 geltenden Modellklausel. Logopäden-Verbände werteten das Vorhaben als „Schlag ins Gesicht aller Berufsangehörigen“.

Abschwächen will der Bundesrat die geplanten schärferen Vorgaben bei Mindestmengen im Krankenhaus. Der bisherige Ausnahmetatbestand, der es erlaubt, in einzelnen Häusern wegen „unbilliger Härte“ die Mindestmenge zu unterschreiben, soll entfallen. Bisher konnten Landesbehörden dies für einzelne Kliniken auf Antrag festlegen. Dies nehme den Ländern „jede Möglichkeit, flexibel zu reagieren“. Denn nicht immer sei das Verfehlen einer Mindestmenge allein durch das Krankenhaus verschuldet, heißt es.

„Nur kleiner Teil der Notfallversorgung wird reformiert“

Wenig begeistert zeigt sich der Bundesrat, dass im GVWG ein isoliertes Element der Notfallreform aufgenommen werden soll – das Ersteinschätzungsverfahren von Patienten bei der ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus. Dies soll zu einer besseren Koordination beitragen und verhindern, dass Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser gebunden werden, obwohl kein Notfall vorliegt.

Hiermit werde „nur ein kleiner Teil der Notfallversorgung“ reformiert, ohne „das Gesamtbild in den Blick zu nehmen“, monieren die Fachausschüsse des Bundesrats. Denn das Ziel, die Patientenversorgung besser zu koordinieren, werde „ohne grundlegende Änderungen kaum die gewünschte Wirkung zeigen“.

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 12. Februar über die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses beraten. (fst)

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