Neues Gesetz

Spahn nimmt Umweg bei Notfallreform

Veröffentlicht:

Gesundheitsminister Jens Spahn stemmt sich, wo er kann, gegen die von Rekord zu Rekord eilenden Kosten im stationären Sektor und gegen Doppelstrukturen. Einen Angriffspunkt sieht die Koalition in der Notfallversorgung.

Das Projekt, den Bereitschaftsdienst der Hausärzte und die Notfallambulanzen der Krankenhäuser organisatorisch unter der Leitung der Kassenärztlichen Vereinigungen zu verschmelzen, liegt seit der Vorlage eines Referentenentwurfs im Januar aber zumindest offiziell auf Eis. Spahn hat nun den Referentenentwurf des GVWG genutzt, um das Thema wieder auf die Agenda zu setzen.

Das Vehikel dafür ist ein bundesweit einheitliches standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in den Krankenhäusern, das die Abrechnungen von ambulanten Notfallleistungen erleichtern soll. Der Knackpunkt: Für dieses Verfahren soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung bundesweit einheitliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen aufstellen und sich dafür mit der Klinik- und der Kassenseite lediglich absprechen.

Mehr Artikel zum Thema in unserem Dossier

Um die Notfallambulanzen zu entlasten, sollen sie ferner, so der Entwurf, Patienten direkt aus den Ambulanzen ohne Überweisungserfordernis an die Terminservicestellen der KVen weiterleiten können, wenn das Einschätzungsverfahren zum Ergebnis kommt, eine ambulante Behandlung reiche aus.

Für die Klinikseite ist dies ein „Affront“: Damit werde der Organisation der niedergelassenen Ärzte die Kompetenz übertragen, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. „Eine solche Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“, wetterte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie