Zu lasches Vorgehen kritisiert

Bundesrechnungshof: Kassen müssen bei Hilfsmitteln stärker kontrollieren

Der Bundesrechnungshof wirft Krankenkassen vor, ihre Kontrollpflichten bei der Hilfsmittelversorgung zu lax zu handhaben.

Veröffentlicht:
Die Mehrkosten für Einlagen werden im jüngsten Bericht des GKV-Spitzenverbands mit rund 32 Euro angegeben. Für Hörgeräte dagegen werden Mehrzahlungen in ganz anderer Größenordnung aufgerufen. Der Bundesrechnungshof fordert Krankenkassen auf, die Hilfsmittelversorgung stärker zu kontrollieren.

Die Mehrkosten für Einlagen werden im jüngsten Bericht des GKV-Spitzenverbands mit rund 32 Euro angegeben. Für Hörgeräte dagegen werden Mehrzahlungen in ganz anderer Größenordnung aufgerufen. Der Bundesrechnungshof fordert Krankenkassen auf, die Hilfsmittelversorgung stärker zu kontrollieren.

© Zoonar/picture alliance

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat den Krankenkassen ein schlechtes Zeugnis bei der Hilfsmittelversorgung aus. Offensichtlich wirken die Nachjustierungen der großen Koalition im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aus dem Jahr 2017 nur unzureichend. Auch beim Petitionsausschuss des Bundestags hatten sich Beschwerden von Bürgern über eine qualitativ schlechte Hilfsmittelversorgung gehäuft.

Die mit dem HHVG verbundenen Erwartungen seien „nicht erfüllt“ worden, heißt es in neuen Prüfergebnissen des Rechnungshofs. Vorgeworfen wird Kassen in dem Bericht, sie vernachlässigten ihre Kontrollpflichten.

Die Behörde hatte die Hilfsmittelversorgung bei zehn Kassen unter die Lupe genommen, die mehr als 35 Millionen GKV-Versicherte repräsentieren. Kassen verzichteten auf Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen von Hilfsmittelherstellern, beachteten die Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbands nicht und setzten Versichertenbefragungen nur unzureichend als Instrument der Qualitätskontrolle ein, rügt die Behörde. „Selbst die in ihrem Einflussbereich liegenden Instrumente haben sie nicht ausgeschöpft.“

Medizinischer Dienst als unabhängiger Kontrolleur?

Der Bundesrechnungshof empfiehlt als Konsequenz aus den erkannten Mängeln, den Medizinischen Dienst (MD) als unabhängigen Akteur per Gesetz zu beauftragen, die Versorgungsqualität zu kontrollieren. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte mehr als verhalten auf den Vorschlag. Dies bedürfte einer „rechtlich vertieften Prüfung“, da im Sozialgesetzbuch bisher keine autonomen Prüfrechte des MD vorgesehen seien.

Vor allem ist das BMG nicht von der Idee der Rechnungsprüfer begeistert, Leistungserbringer sollen den Kassen „regelhaft“ Beratungsdokumentationen und Mehrkostenerklärungen zuleiten. Das würde mit einem hohen Bürokratieaufwand einhergehen, so das Ministerium.

„Das überzeugt nicht“, antwortet der Bundesrechnungshof bündig: „Um der gesetzlichen Pflicht zur Kontrolle (der Hilfsmittelversorgung, d. Red.) Geltung zu verschaffen, ist ein gewisser Aufwand der Leistungserbringer und Krankenkassen hinzunehmen.“

Im Schnitt 132 Euro Mehrkosten

Wenn die Hersteller von Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Inkontinenzhilfen oder Kompressionsstrümpfen Unterlagen zur Beratung und zu den Mehrkosten einreichen müssten, dann würden Kassen in die Lage versetzt, systematisch zu prüfen, wie Versicherte beraten werden.

Mehrkosten für die Versicherten sind ein relevanter Posten. Der jüngste Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands beziffert die von den Versicherten zu tragenden Ausgaben im Jahr 2020 auf 746 Millionen Euro. Bei 5,7 Millionen Hilfsmittelversorgungen wurden in dem Bericht Mehrkosten dokumentiert.

Diese betrugen im Durchschnitt 132 Euro – mit Abstand am höchsten sind sie bei Hörhilfen mit 1234 Euro. Bei Toilettenhilfen summieren sich die Mehrkosten auf etwa 48 Euro, bei Einlagen auf rund 32 Euro. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag zum Hauptstadtkongress

Innovation ist kein Nice-to-have – sondern ein Muss

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung