Zu lasches Vorgehen kritisiert

Bundesrechnungshof: Kassen müssen bei Hilfsmitteln stärker kontrollieren

Der Bundesrechnungshof wirft Krankenkassen vor, ihre Kontrollpflichten bei der Hilfsmittelversorgung zu lax zu handhaben.

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Die Mehrkosten für Einlagen werden im jüngsten Bericht des GKV-Spitzenverbands mit rund 32 Euro angegeben. Für Hörgeräte dagegen werden Mehrzahlungen in ganz anderer Größenordnung aufgerufen. Der Bundesrechnungshof fordert Krankenkassen auf, die Hilfsmittelversorgung stärker zu kontrollieren.

Die Mehrkosten für Einlagen werden im jüngsten Bericht des GKV-Spitzenverbands mit rund 32 Euro angegeben. Für Hörgeräte dagegen werden Mehrzahlungen in ganz anderer Größenordnung aufgerufen. Der Bundesrechnungshof fordert Krankenkassen auf, die Hilfsmittelversorgung stärker zu kontrollieren.

© Zoonar/picture alliance

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat den Krankenkassen ein schlechtes Zeugnis bei der Hilfsmittelversorgung aus. Offensichtlich wirken die Nachjustierungen der großen Koalition im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aus dem Jahr 2017 nur unzureichend. Auch beim Petitionsausschuss des Bundestags hatten sich Beschwerden von Bürgern über eine qualitativ schlechte Hilfsmittelversorgung gehäuft.

Die mit dem HHVG verbundenen Erwartungen seien „nicht erfüllt“ worden, heißt es in neuen Prüfergebnissen des Rechnungshofs. Vorgeworfen wird Kassen in dem Bericht, sie vernachlässigten ihre Kontrollpflichten.

Die Behörde hatte die Hilfsmittelversorgung bei zehn Kassen unter die Lupe genommen, die mehr als 35 Millionen GKV-Versicherte repräsentieren. Kassen verzichteten auf Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen von Hilfsmittelherstellern, beachteten die Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbands nicht und setzten Versichertenbefragungen nur unzureichend als Instrument der Qualitätskontrolle ein, rügt die Behörde. „Selbst die in ihrem Einflussbereich liegenden Instrumente haben sie nicht ausgeschöpft.“

Medizinischer Dienst als unabhängiger Kontrolleur?

Der Bundesrechnungshof empfiehlt als Konsequenz aus den erkannten Mängeln, den Medizinischen Dienst (MD) als unabhängigen Akteur per Gesetz zu beauftragen, die Versorgungsqualität zu kontrollieren. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte mehr als verhalten auf den Vorschlag. Dies bedürfte einer „rechtlich vertieften Prüfung“, da im Sozialgesetzbuch bisher keine autonomen Prüfrechte des MD vorgesehen seien.

Vor allem ist das BMG nicht von der Idee der Rechnungsprüfer begeistert, Leistungserbringer sollen den Kassen „regelhaft“ Beratungsdokumentationen und Mehrkostenerklärungen zuleiten. Das würde mit einem hohen Bürokratieaufwand einhergehen, so das Ministerium.

„Das überzeugt nicht“, antwortet der Bundesrechnungshof bündig: „Um der gesetzlichen Pflicht zur Kontrolle (der Hilfsmittelversorgung, d. Red.) Geltung zu verschaffen, ist ein gewisser Aufwand der Leistungserbringer und Krankenkassen hinzunehmen.“

Im Schnitt 132 Euro Mehrkosten

Wenn die Hersteller von Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Inkontinenzhilfen oder Kompressionsstrümpfen Unterlagen zur Beratung und zu den Mehrkosten einreichen müssten, dann würden Kassen in die Lage versetzt, systematisch zu prüfen, wie Versicherte beraten werden.

Mehrkosten für die Versicherten sind ein relevanter Posten. Der jüngste Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands beziffert die von den Versicherten zu tragenden Ausgaben im Jahr 2020 auf 746 Millionen Euro. Bei 5,7 Millionen Hilfsmittelversorgungen wurden in dem Bericht Mehrkosten dokumentiert.

Diese betrugen im Durchschnitt 132 Euro – mit Abstand am höchsten sind sie bei Hörhilfen mit 1234 Euro. Bei Toilettenhilfen summieren sich die Mehrkosten auf etwa 48 Euro, bei Einlagen auf rund 32 Euro. (fst)

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