Direkt zum Inhaltsbereich

Bundessozialgericht nimmt Kassen bei Haftung in die Pflicht

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Haftung innerhalb des Verbundes der Betriebskrankenkassen gestärkt. Wie das BSG erst kürzlich entschied, dürfen die BKK-Landesverbände auch Umlagen erheben, um die Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedskasse abzuwenden, sofern ihre Satzung und Ausgleichsordnung dies tatsächlich vorsehen.

Bei Zahlungsunfähigkeit einer Betriebskrankenkasse haften zunächst die beteiligten Unternehmen, danach die anderen Mitglieder des jeweiligen Landesverbandes. Die Landesverbände regeln dies grundsätzlich in ihrer Ausgleichsordnung. Gestützt auf seine Ausgleichsordnung hatte der BKK-Landesverband Nordrhein-Westfalen im März 2003 eine Umlage erhoben, um die drohende Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedskrankenkasse bereits im Vorfeld abzuwenden.

Zwei Krankenkassen wehrten sich gegen ihre Bescheide über 3160 beziehungsweise 25 460 Euro. Ohne Erfolg: Die Ausgleichsordnung und damit auch die Umlage waren rechtmäßig und von der gesetzlichen Satzungsermächtigung der BKK-Landesverbände gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht.

Urteile des Bundessozialgerichts, Az: B 12 KR 10/07 R und B 12 KR 11/07 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos.

© Peter Steffen/dpa

DEGAM-Kongress

Wie viele KHK-Patienten rauchen?