Direkt zum Inhaltsbereich

Bundessozialgericht nimmt Kassen bei Haftung in die Pflicht

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Haftung innerhalb des Verbundes der Betriebskrankenkassen gestärkt. Wie das BSG erst kürzlich entschied, dürfen die BKK-Landesverbände auch Umlagen erheben, um die Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedskasse abzuwenden, sofern ihre Satzung und Ausgleichsordnung dies tatsächlich vorsehen.

Bei Zahlungsunfähigkeit einer Betriebskrankenkasse haften zunächst die beteiligten Unternehmen, danach die anderen Mitglieder des jeweiligen Landesverbandes. Die Landesverbände regeln dies grundsätzlich in ihrer Ausgleichsordnung. Gestützt auf seine Ausgleichsordnung hatte der BKK-Landesverband Nordrhein-Westfalen im März 2003 eine Umlage erhoben, um die drohende Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedskrankenkasse bereits im Vorfeld abzuwenden.

Zwei Krankenkassen wehrten sich gegen ihre Bescheide über 3160 beziehungsweise 25 460 Euro. Ohne Erfolg: Die Ausgleichsordnung und damit auch die Umlage waren rechtmäßig und von der gesetzlichen Satzungsermächtigung der BKK-Landesverbände gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht.

Urteile des Bundessozialgerichts, Az: B 12 KR 10/07 R und B 12 KR 11/07 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das Sparpaket als Hypothek für Nina Warkens Reformkurs

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lithiumtherapie aktiviert WNT-Signalweg

Regeneration der COPD-Lunge: Was ist da möglich?

Änderungen im Überblick

So wirkt sich das GKV-Spargesetz auf Praxen aus

Lesetipps
Ärztin untersucht einen Mann an der Schulter

© New Africa / stock.adobe.com

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen