Pflegeversicherung

Bundestag gibt Plazet zum Beitragssprung

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag die Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2019 beschlossen. Ab dann gilt ein Satz von 3,05 Prozent oder 3,3 Prozent (Kinderlose). Es handelt sich um die dritte Erhöhung seit 2015.

Seit 2009 haben die Ausgaben der Pflegeversicherung von 20 auf 35 Milliarden Euro zugenommen. „Und sie werden weiter steigen“, sagte BMG-Staatssekretär Thomas Gebhart. Wenn im Sommer 2019 Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege vorliegen, würden weitere Reformschritte folgen.

Der Beitragssprung bringt den Pflegekassen Mehreinnahmen von jährlich 7,6 Milliarden Euro. Das reiche aus, um die Beiträge bis 2022 stabil zu halten. Dies stellte die FDP-Abgeordnete Nicole Westig in Frage und befand: „Das Umlagesystem trägt nicht mehr.“ Sie forderte mehr Kapitaldeckung und sprach sich für eine Reform des Pflegevorsorgefonds aus.

Auch die Linken bezweifelten, dass die Mehreinnahmen ausreichen. Allein die Refinanzierung der tariflichen Bezahlung von Pflegekräften werde jährlich sechs Milliarden Euro kosten. Die Fraktion plädiert für das Modell einer Bürgerversicherung auch in der Pflege. (fst)

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