Kinderrechte

Bundestag will keinen eigenen Beauftragten

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BERLIN. Der Bundestag lehnt die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten ab. Einen entsprechenden Entschluss hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefasst. Gefordert hatte einen solchen Beauftragten die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und sich 2015 mit einer Petition an den Bundestag gewandt. Diese hatte 116 000 Unterstützer gefunden. Nach Angaben der DAKJ eine der höchsten Unterstützerzahlen für eine Petition überhaupt.

In dem Beschluss des Ausschusses heißt es, die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestages werde kritisch gesehen und als nicht zielführend betrachtet. Der Bundestag und seine Ausschüsse seien für Kinder und Jugendliche direkt, über die Abgeordneten, die Fraktionen oder über die zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Interessenvertreter zu erreichen.

Neben den parlamentarischen Gremien des Bundes seien auch das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Unabhängige Beauftragte für den sexuellen Kindesmissbrauch und weitere Einrichtungen für die Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene zuständig. Statt für einen Bundeskinderbeauftragten setze sich der Ausschuss für ein breites Gesamtkonzept zur Stärkung von Kinderrechten ein. Allerdings empfiehlt der Ausschuss, die Petition der DAKJ den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Die DAKJ hätte zwar gerne mehr erreicht, betrachtet es aber als Erfolg, dass sich die parlamentarischen Gremien hinter die Anliegen der Petition gestellt haben. Sie will nun weiter bei den Fraktionen für eine Stärkung von Kinderrechten in allen Rechtsbereichen werben. (chb)

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