Terminservicegesetz

Bundestag will zweite Runde für TSVG-Anhörung

Der Bundestag hat großen Beratungsbedarf beim Terminservicegesetz. Am Mittwoch setzte der Gesundheitsausschuss für den 13. Februar eine weitere Anhörung an.

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Kontroversen sind im Bundestag nichts Neues. Am Mittwoch verlief auch die erste Anhörung zum TSVG entsprechend hakelig.

Kontroversen sind im Bundestag nichts Neues. Am Mittwoch verlief auch die erste Anhörung zum TSVG entsprechend hakelig.

© lopurice / Getty Images / iStock

BERLIN. Die erste Runde der Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am Mittwoch im Bundestag verlief erwartungsgemäß kontrovers.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen drang auf eine Entbudgetierung der ärztlichen Grundleistungen. Dies sei das beste Mittel zur Versorgungssteuerung. Eine Aufstockung der Mindestsprechstunden sei dagegen eine Scheinlösung. Kassenvertreter nannten indes die Entbudgetierung ein „Schrotschussverfahren“ ohne Steuerungswirkung.

Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, sagte, Medizinische Versorgungszentren, zumal solche mit Gewinnerwartungen von Kapitalgebern, seien nicht der Königsweg in der hausärztlichen Versorgung. Sie könnten zu Kommunikationsbrüchen und Beeinträchtigungen der Arzt-Patientenbeziehungen führen.

Für Diskussionsstoff und Fragen der Abgeordneten sorgte auch der geplante Ausbau der Terminservicestellen (TSS). Gassen warnte vor einer Überfrachtung der TSS. Abgeordnete der Unionsfraktion wollten wissen, ob es sinnvoll ist, dass die TSS künftig über die Barrierefreiheit der Arztpraxen informieren sollen.

Kassen pochen auf Sprechstunden am Abend

Der GKV-Spitzenverband äußerte sich positiv zur geplanten Rund-um-die-Uhr-Betreuung der Patienten durch die TSS. Dass auch Termine bei Haus- und Fachärzten angeboten werden sollen, sei ein Fortschritt. Er vermisse allerdings Angebote zur Vermittlung von Langzeitbehandlungen in der Psychotherapie, sagte Johann-Magnus von Stackelberg vom GKV-Spitzenverband.

Er wiederholte zudem die Verbandsforderung nach besonderer Förderung von Abendsprechstunden und Praxisöffnungszeiten an Wochenenden durch extrabudgetäre Zuschläge zur normalen Vergütung.

Erleichterungen der Zulassungen für Psychotherapeuten hat der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Dr. Dietrich Munz bei der Anhörung gefordert. In ländlichen Regionen und in Nordrhein-Westfalen könnten derzeit Wartezeiten von sechs Monaten und mehr entstehen, sagte Munz auf eine Frage aus der SPD-Fraktion.

Der Gesundheitsweise Professor Wolfgang Greiner kritisierte das Vorhaben, die Zahl der Mindestsprechstunden auszuweiten. Das Terminvolumen werde sich damit voraussichtlich nicht erhöhen. Das ließen die Arztzahlen nicht zu. (af)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.01.201914:34 Uhr

Warum würdigt niemand die Sprechstunden-Leistungen unsere MFAs?

Was mir beim TSVG-Entwurf und insbesondere bei der Debatte darüber speziell um die Praxis-Sprechstunden-Zeiten am Sauersten aufstößt?

Dass weder der Bundesgesundheitsminister, noch Medien, Politik, Öffentlichkeit und Versorgungsforschung bzw. leider auch einige wenige Patientinnen und Patienten jemals auch nur mit einem Sterbenswörtchen die professionellen Arbeits-und Lebensleistungen unserer Medizinischen Fachangestellten (MFA) würdigen wollen!

Es kann doch nicht angehen, dass diese offenkundig Medizin- und Versorgungs-fremden Personenkreise nicht bemerkt haben wollen, dass hinter allen GKV- Vertragsärztinnen und -Vertragsärzten, die im Durchschnitt auch bei mindestens 20 offiziellen Sprechstunden mit Vorlauf und Nachlauf pro Woche über 50 Wochenstunden arbeiten müssen, im Durchschnitt jeweils etwa 2 Medizinische Fachangestellte mit jeweils 39 Stunden pro Woche stehen.

Ohne sie wäre der Praxisablauf mit Präsenz, Telefon, Kommunikation, EDV, Updates, Anfragen, Schriftverkehr, Kooperation, Dringlichkeitsgewichtung, Terminierung, Priorisierung, Organisation, Logistik, Dienstleistungen, Labor, Hausbesuchen, Patientenschulung, Empathie und Krisenintervention, Unterstützung und Assistenz, Abrechnung und KV etc. nicht mal ansatzweise gewährleistet.

Unangemessener Populismus und permanentes Ärzte- bzw. MFA-"Bashing" stecken m. E. zumindest hinter diesem Teil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Alle Funktionäre, Mandatsträger, selbsternannte "Gesundheits"- und "Krankheits"-Experten sollten endlich einmal abrüsten, nachdenken und zu konstruktiver Sacharbeit bzw. Debattenkultur zurückfinden!

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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