Wasserpfeifen

Bundestagsauschuss spricht sich für ausgeweitetes Verkaufsverbot aus

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BERLIN. Für eine Ausweitung des Angebots- und Abgabeverbots von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas auf herkömmliche Wasserpfeifen hat sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags ausgesprochen.

Das Angebot- und Abgabeverbot war mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und S-Shishas (Jugendschutzgesetz) beschlossen worden.

"Auch im Dampf von herkömmlichen Wasserpfeifen befinden sich durch den stattfindenden Verbrennungsprozess krebserzeugende Stoffe wie Schwermetalle und Kohlenstoffmonoxid", unterstrich der Bundestagsabgeordnete Markus Koob (CDU), Mitglied im Ausschuss. Der Deutsche Bundestag ist daher der Auffassung, dass das Jugendschutzgesetz in einem zweiten Schritt noch einmal ergänzt werden muss.

Krebsforschungszentrum begrüsst Vorstoß

Weil diese Ergänzungen für den Binnenmarkt der Europäischen Union relevant sein könnten, ist die EU in einem Notifizierungsverfahren vorab zu beteiligen.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) unterstützt die Forderung des Familienausschusses. Wasserpfeifenrauchen sei mit "deutlichen Gesundheitsrisiken verbunden, denn Wasserpfeifenrauch ist genauso schädlich wie Zigarettenrauch", geht aus einer Stellungnahme des dkfz zum aktuellen Gesetzesentwurf hervor.

Der Rauch von Wasserpfeifen enthalte neben Nikotin 82 schädliche Substanzen, darunter 27, die Krebs erzeugen können.

BfR-Studie: Hoher Benzolgehalt

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) spricht sich für die Ausdehnung des Verbots aus. Das BfR hatte in einer experimentellen Studie gesondert die Schadstoffprofile in den Emissionen von Wasserpfeifen bestimmt, die durch die Pyrolyse des Tabaks oder die Verbrennung der Holzkohle entstehen und dabei 12 volatile Substanzen erfasst.

Diese Versuche zeigten sehr hohe Benzolgehalte in den Emissionen von Wasserpfeifen, die etwa sechsfach über denen im Rauch von Tabakzigaretten lagen. Die Freisetzung des Benzols ließ sich zu mehr als 98 Prozent auf die Verbrennung der Holzkohle zurückführen, heißt es in einem Schreiben des BfR an den Familienausschuss von Anfang Januar.

Das BfR: "Die damit verbundenen Risiken bestehen daher auch, wenn statt Tabak nikotinfreie Erzeugnisse beim Rauchen konventioneller Wasserpfeifen konsumiert werden." (mam)

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