Psychiatrische Kliniken

Bundesverfassungsgericht verhandelt Fixierungen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 30. Januar über Fixierungen während Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken verhandeln. Ein Beschwerdeführer aus Bayern war über acht Stunden an Armen, Beinen, Bauch, Brust und Stirn fixiert worden, der andere aus Baden-Württemberg über mehrere Tage an Armen, Beinen und Bauch. Dem lagen jeweils ärztliche Verordnungen zugrunde. Die Beschwerdeführer machen geltend, für eine solche Freiheitsentziehung müsse zusätzliche ein Richtervorbehalt bestehen. Die Karlsruher Richter wollen auch erörtern, ob bei den ohnehin Untergebrachten eine weitere "Freiheitsentziehung" überhaupt noch möglich ist. (mwo)

Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Täuschung im Internet

Diabetes-Verbände warnen vor dubiosen Online-Angeboten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie