Psychiatrische Kliniken

Bundesverfassungsgericht verhandelt Fixierungen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 30. Januar über Fixierungen während Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken verhandeln. Ein Beschwerdeführer aus Bayern war über acht Stunden an Armen, Beinen, Bauch, Brust und Stirn fixiert worden, der andere aus Baden-Württemberg über mehrere Tage an Armen, Beinen und Bauch. Dem lagen jeweils ärztliche Verordnungen zugrunde. Die Beschwerdeführer machen geltend, für eine solche Freiheitsentziehung müsse zusätzliche ein Richtervorbehalt bestehen. Die Karlsruher Richter wollen auch erörtern, ob bei den ohnehin Untergebrachten eine weitere "Freiheitsentziehung" überhaupt noch möglich ist. (mwo)

Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Anhörung der Verbände im BMG

Krankenhausreform: Kritik an Warkens „Verwässerungsgesetz“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?