Bund-Länder-Kompromiss

Chipkarte für Flüchtlinge kann kommen

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BERLIN. Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland soll verbessert werden. Darauf haben sich Bundesregierung und Vertreter der Länder verständigt.

Ziel ist ein Gesetzentwurf des Bundes, mit dem das sogenannte Bremer Modell auch in "interessierten Flächenländern" eingeführt werden kann.

Beim "Bremer Modell" erhalten Flüchtlinge eine AOK-Krankenversicherungskarte und könnten damit bei Bedarf ambulante und stationäre Behandlung in Anspruch nehmen, ohne zuvor wegen der Ausstellung eines Krankenscheines das Sozialamt aufsuchen zu müssen.

Der stellvertretende hessische Ministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) würdigte die Einigung am Freitag im Bundesrat als im Vergleich zur bisherigen Rechtslage "würdigere und effektivere Lösung". Dies sei "ein guter Tag für Flüchtlinge", so Al-Wazir. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Flüchtlinge nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen Anrecht auf eine Behandlung.

Bund und Ländervertreter haben sich darauf geeinigt, dass die Länder 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen erhalten. Die Hälfte der Summe, eine halbe Milliarde Euro, sollen die Länder binnen 20 Jahren an den Bund zurückzahlen.

Der Bundesrat stimmte daraufhin einer Reform des Asylbewerberleistungs-Gesetzes zu. Zuvor hatte die Länderkammer mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses gedroht.

Die Grünen im Bundestag hatten im Vorfeld die Integration von Flüchtlingen in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversorgung verlangt, begrüßten aber nun den Kompromiss. Man werde die Regierung beim Wort nehmen, damit der Gesetzentwurf über die Einführung der Gesundheitskarte "zeitnah" vorgelegt werde, erklärten die Grünen.

Das Ziel, das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen, bleibe aber bestehen, erklärten die Parteivorsitzende Simone Peter und die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt.

Im Vorfeld der Einigung hatte das "Bundesweite Netzwerk der medizinischen Flüchtlingshilfen" gegen die "lebensgefährliche Minimalmedizin" im Rahmen der Asylgesetze angeprangert. Diese Praxis sei "ethisch nicht zu verantworten und verstößt gegen das Menschenrecht auf Gesundheit und ein menschenwürdiges physisches Existenzminimum", hieß es in einer Mitteilung des Netzwerks vom Donnerstag. (fst)

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