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Gynäkologie und Geburtshilfe

Coronavirus rechtfertigt keine Kaiserschnitte!

Organisatorische Gründe rechtfertigen keine Kaiserschnitte und auch keine frühzeitige Einleitung der Geburt, betont die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

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Ein neuer Erdenbürger. Bei einer natürlichen Geburt bestehen für Mutter und Kind die wenigsten Risiken, betonen Gynäkologen.

Ein neuer Erdenbürger. Bei einer natürlichen Geburt bestehen für Mutter und Kind die wenigsten Risiken, betonen Gynäkologen.

© Inez / stock.adobe.com

Berlin/Worms. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) warnt vor Kaiserschnitten, die mit der Coronavirus-Pandemie begründet werden. „Das wäre nicht gerechtfertigt“, sagte Vizepräsident Professor Frank Louwen der Deutschen Presse-Agentur.

Die Klinik Worms in Rheinland-Pfalz beispielsweise entbindet werdende Mütter im Falle einer Infektion, wenn zeitlich möglich, per Kaiserschnitt. „Es geht natürlich nicht nur um den Schutz der Mitarbeiter, sondern auch um den Schutz von Mutter und Kind“, sagte Kliniksprecherin Eva Ehmke.

Unnötige Risiken

Laut Louwen profitieren Mutter und Kind nicht von einem solchen Schritt. Vielmehr werde damit ein unnötiges Risiko eingegangen: „Organisatorische Gründe rechtfertigen keine höheren Behandlungsrisiken. Frauen mit Kaiserschnitten sind anfälliger für Komplikationen als Mütter, die ihre Kinder natürlich zur Welt bringen.“

Eine Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 sei keine Indikation für einen Kaiserschnitt. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, die Art der Geburt mit betroffenen Schwangeren abzustimmen und Kaiserschnitte nur in medizinisch begründeten Fällen durchzuführen.

Auch keine vorzeitige Einleitung

Auch bei Frauen ohne Infektion sei die Coronakrise keine Indikation für eine vorgezogene Geburt, etwa durch Einleitung. „Gegenteilig können daraus Komplikationen erwachsen, die im Extremfall Intensivbetten blockieren“, betont der Arzt. „Ausschließlich medizinische Gründe dürfen zu einer Intervention in der Geburtshilfe führen“, so Louwen.

„Zum aktuellen Zeitpunkt existieren noch keine verbindlichen Richtlinien für eine Geburt bei nachgewiesener COVID-19-Erkrankung“, sagt die Wormser Kliniksprecherin. Zur aktuellen Lage hat die DGGG gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenärzte Informationen für Schwangere veröffentlicht. Es sollen außerdem Behandlungsempfehlungen für Kreißsäle folgen. (dpa)

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