COVID-19-Rettungsschirm

Spahn verordnet differenzierte Freihalte-Pauschalen

Die Krankenhäuser erhalten unterschiedlich hohe Entschädigungen für Betten, die wegen der Coronavirus-Pandemie freigehalten wurden. Die Krankenhaus-Lobby fordert eine Verlängerung des Rettungsschirms.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Per Verordnung will Gesundheitsminister Jens Spahn die Ausgleichsbeträge für freigehaltene Klinikbetten nun auf Beträge zwischen 190 und 760 Euro pro Bett und Tag festzurren.

Per Verordnung will Gesundheitsminister Jens Spahn die Ausgleichsbeträge für freigehaltene Klinikbetten nun auf Beträge zwischen 190 und 760 Euro pro Bett und Tag festzurren.

© picture alliance / ANP

Berlin. Die Freihaltepauschale für Krankenhäuser wirkt je nach Größe der Einrichtungen offenbar unterschiedlich. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nun gegensteuern. Aus einem aktuellen Verordnungsentwurf geht hervor, dass die Pauschalen differenziert werden sollen.

Die Ausgleichsbeträge sollen nun zwischen 190 und 760 Euro pro Bett und Tag ausfallen. Abgerechnet werden kann derzeit zwischen dem 16. März und dem 30. September. Gleichzeitig sollen die Zuschüsse für persönliche Schutzausrüstung des Klinikpersonals je COVID-19-Patient von 50 auf 100 Euro angehoben werden.

Die geplanten Korrekturen gehen auf Vorschläge des mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes eingerichteten Expertenbeirates zurück. Nach Berechnungen des Gesundheitsministeriums führt die Differenzierung der Pauschalen dazu, dass 220 Millionen Euro weniger an die Krankenhäuser fließen werden als ursprünglich berechnet.

Pauschalen nach Klinik-Gruppen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte in der Diskussion im Beirat gefordert, dass eine Differenzierung der Freihaltepauschale nicht dazu genutzt werden dürfe, das Gesamtvolumen des Erlösausgleichs abzusenken.

Der Beirat habe sich zudem darauf verständigt, dass die mit dem Rettungsschirm von März festgelegte Refinanzierung der Pflegepersonalkosten als Untergrenze anzusehen sei. Reichten die Mittel für einzelne Kliniken nicht aus, solle nachgeschossen werden. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte im März das gesamte Ausgleichsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro geschätzt.

Künftig soll nun zwischen Pauschalen für somatische, psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser unterschieden werden. Die Krankenhäuser sollen ausgehend von der „durchschnittlichen Schwere der vollstationären Patientenfälle (…) und deren jahresdurchschnittlicher Verweildauer im Jahr 2019“ eingruppiert werden.

Die Pauschale kann sich nur dann über die bisher angesetzten 560 Euro am Tag hinaus erhöhen, wenn ein Krankenhaus in der 19. oder 20. Kalenderwoche mindestens einmal intensivmedizinische Kapazitäten an das DIVI-Intensivregister gemeldet hat.

DKG fordert Anschlussregelung

Die somatischen Krankenhäuser werden in fünf Kategorien eingeteilt und können zwischen 360 und 760 Euro pro freigehaltenem Bett und Tag abrechnen. Zwei Beispiele: Die Paracelsus-Nordseeklinik in Helgoland soll 360, die Berliner Charité wie alle Universitätskliniken 760 Euro erhalten. Häuser, die teilstationäre Leistungen erbringen, erhalten zwischen 190 und 280 Euro je freigehaltenem Bett und Tag. Bis Ende Juni ausgeschüttete höhere Pauschalen sollen nicht zurückgefordert werden.

Die DKG fordert bereits eine Anschlussregelung für die Finanzierung von Einnahmeausfällen für die Zeit ab dem 1. Oktober. Auch in den folgenden Monaten könnten die Krankenhäuser ihr Regelleistungsvolumen ganz überwiegend noch nicht erreichen.

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