Ausgleichspauschale in der Kritik

Rettungsschirm wirkt nicht für alle Krankenhäuser gleich

Für große Krankenhäuser reicht die Ausgleichspauschale nicht, warnt die Krankenhausgesellschaft. Kleine Häuser machten mit der Pauschale dagegen ein Plus, sagen Politiker.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gemäß Zahlen der Krankenhausgesellschaft werden nicht alle Kliniken mit der Corona-Ausgleichszahlung hinkommen.

Gemäß Zahlen der Krankenhausgesellschaft werden nicht alle Kliniken mit der Corona-Ausgleichszahlung hinkommen.

© Sven Hoppe/dpa

Berlin. Die Krankenhäuser schlagen Alarm. Die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichzahlungen reichten bei etwa drei Vierteln der Krankenhäuser nicht aus, um die Erlösausfälle und Zusatzkosten aufgrund der COVID-19-Pandemie zu kompensieren, warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Das habe eine Befragung der Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten in der zweiten Maiwoche ergeben.

Von den 1299 angesprochenen Häusern hätten sich 622 beteiligt. „Gerade bei größeren Häusern ab 600 Betten ist das Problem eklatant“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Freitag. In diesem Segment seien 87 Prozent von der Unterdeckung betroffen. Auch die Pauschale für Schutzausrüstung von 50 Euro je Patient sei in vielen Fällen nicht kostendeckend, sagte Baum.

Bundestag korrigiert Rettungsschirm

Für kleinere Krankenhäuser dagegen sind die Ausgleichszahlungen möglicherweise zu großzügig bemessen. Der Bundestag hat bereits eine gesetzliche Regelung getroffen, mit der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Entschädigungshöhen im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Bundesrat den Bedarfen anpassen kann. So sollen Unter- und Überdeckungen vermieden werden.

„Aktuell ist es eher so, dass die kleineren Häuser von der Pauschale profitieren, während die entgangenen Einnahmen der Maximalversorger nicht ausreichend abgebildet werden“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Erwin Rüddel (CDU) der „Ärzte Zeitung“.

560 Euro pro Bett und Tag

Viele Krankenhäuser haben in der Folge des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 planbare Eingriffe verschoben. Dafür können sie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz von 27. März folgend 560 Euro am Tag für jedes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht belegte Bett geltend machen.

Die Entschädigung unter dem Rettungsschirm kann für jeden Tag zwischen dem 16. März und dem 30. September beantragt werden. Dazu kommt eine Pflegepauschale von 185 Euro am Tag.

Die Umfrage habe zudem gezeigt, dass es richtig gewesen sei, die Pflegepersonaluntergrenzen für die Zeit der Pandemie auszusetzen, heißt es bei der DKG. 70 Prozent der Kliniken habe angegeben, Personal auf die Intensivstationen verlagert zu haben. Die Untergrenzen sollten angesichts der damit verbundenen Bürokratie und Flexibilitätsbeeinträchtigungen gar nicht erst wieder scharf gestellt werden.

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