Open-House

DAK begrüßt EuGH-Urteil

Veröffentlicht:

LUXEMBURG/HAMBURG. Die DAK Gesundheit freut sich über einen juristischen Sieg vor dem europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte kürzlich in einem Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rabattausschreibungen nach dem Open-House-Verfahren für zulässig erklärt.

Anders als bei klassischen Bieterverfahren, bei denen der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, gibt die Kasse im Open-House-Verfahren Rabattkonditionen vor. Alle die mitziehen, sind dann als Rabattpartner zugelassen.

Gleichzeitig weist die Kanzlei Clifford Chance darauf hin, dass Open-House-Verträge nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, da sie nach Ansicht des EuGH auch nicht dem Vergaberecht unterliegen. (cw)

Az.: C-410/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aus dem Bewertungsausschuss

Neue EBM-Ziffer zur Fraktursonografie bei Kindern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Inflammation in den Griff kriegen

COPD: Welche Neuerungen in der Therapie und Diagnostik stehen an?

Post-hoc-Analyse

Herzinsuffizienz: Diuretika-Dosis reduzieren – wie riskant ist das?

Lesetipps
Ein Wegweiser-Schild

© PX Media / stock.adobe.com

Antidiabetika

Diabetes-Medikation: Welches Inkretin-Mimetikum ist das richtige?