Open-House

DAK begrüßt EuGH-Urteil

Veröffentlicht:

LUXEMBURG/HAMBURG. Die DAK Gesundheit freut sich über einen juristischen Sieg vor dem europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte kürzlich in einem Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rabattausschreibungen nach dem Open-House-Verfahren für zulässig erklärt.

Anders als bei klassischen Bieterverfahren, bei denen der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, gibt die Kasse im Open-House-Verfahren Rabattkonditionen vor. Alle die mitziehen, sind dann als Rabattpartner zugelassen.

Gleichzeitig weist die Kanzlei Clifford Chance darauf hin, dass Open-House-Verträge nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, da sie nach Ansicht des EuGH auch nicht dem Vergaberecht unterliegen. (cw)

Az.: C-410/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitspolitik im Rückspiegel

„Das war ein schwieriges Jahr“

Klamme Kassen, gestresste Versorger: Gaß und Gassen fordern Reaktionen

„Kontaktgebühr“ beim Arztbesuch und Zuzahlungen in der Klinik

Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher

Krankenkassen gehen gegen die chronische Zechprellerei des Bundes vor

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zum Jahresstart

Das ändert sich 2026 für Praxen

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?