Onkologika und Co.

DAK moniert "Mondpreise" bei neuen Arzneimitteln

Die DAK Gesundheit sieht weiter Unzulänglichkeiten im AMNOG, vor allem die fehlende Preisregulierung im ersten Jahr der Vermarktung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

HAMBURG. Neue Arzneimittel sind nach Auffassung der DAK Gesundheit nach wie vor ein beträchtliches Ausgabenrisiko für die gesetzlichen Krankenkassen. Sie kritisiert vor allem, dass die ursprünglich geplante Umsatzschwelle und eine rückwirkende Rabattierung mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz nicht realisiert worden ist.

"Unsere Forderung, Mondpreise bei neuen Arzneimitteln zu verhindern, erfüllt das neue Gesetz nicht", erklärte der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm anlässlich des Erscheinens des zweiten "AMNOG-Reports 2017".

Neben der freien Preisgestaltung durch Arzneimittelhersteller im ersten Jahr nach Markteinführung benennt der Report zwei weitere wirtschaftliche Herausforderungen. So gebe es bei der Behandlung von Krebskranken neue Kombinationstherapien, bei denen sich hohe Kosten addieren. "Daher wird es immer wichtiger, den Blick darauf zu richten, ob die damit verbundenen zusätzlichen Kosten durch einen höheren Patientennutzen wirklich abgedeckt sind", erklärt Professor Wolfgang Greiner, von der Universität Bielefeld, Ko-Autor des Reports. Neue Onkologika seien durchschnittlich dreimal so teuer wie die bereits bestehenden zweckmäßigen Vergleichstherapien.

Hinzu komme, dass in bestimmten Konstellationen ein Großteil der Patienten schon im Jahr nach der Zulassung mit einem neuen Medikament behandelt werde. Bei schnellen Innovationszyklen trage der vom GKV-Spitzenverband ausgehandelte Erstattungsbetrag wenig zu einer Kostensenkung bei. Als Beispiel dafür werden neue Hepatitis-C-Wirkstoffe genannt.

Ausdrücklich begrüßt DAK-Chef Storm das Arztinformationssystem, für das das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz die Rechtsgrundlage geschaffen hat. Die Ergebnisse der Nutzenbewertung müssten aber bei Ärzten ankommen, nur dann könnten sie die Versorgung der Patienten verbessern. Der mangelnde Transfer von Nutzenbewertungsergebnissen in die Verordnungspraxis ist ein zentraler Kritikpunkt des AMNOG-Reports. So erreichten Arzneimittel, für die der GBA keinen Zusatznutzen anerkannt hat, erhebliche Verordnungszahlen, während auf der anderen Seite Innovationen mit anerkanntem Zusatznutzen vergleichsweise schwach verordnet würden. Analysiert werden in dem Report 191 Nutzenbewertungsverfahren von 2011 bis Mitte 2016.

AMNOG-Report 2017

Storm (Hrsg.), Greiner, Witte, medhochzwei Verlag, ISBN 978-3-86216-346-5

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