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Stellungnahme zu Krankenhaus-Reformplänen

DGAI: Anästhesiologie und Intensvimedizin könnte Unterfinanzierung drohen

Trotz Extra-Förderung könnten Anästhesiologie und Intensivmedizin nach der Krankenhausreform unterfinanziert sein. Davor warnt die DGAI. Sie weist auch auf eine wichtige Hürde bei den Ambulantisierungsplänen hin.

Veröffentlicht:

Berlin. In ihrer Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) drei Punkte: die ihrer Ansicht nach unzureichende Berücksichtigung anästhesiologischer Kosten in den geplanten Vorhaltevergütungen, die sozialversicherungsrechtlichen Hürden bei der Ambulantisierung sowie die fehlenden Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das gesamte Leistungsspektrum der Anästhesiologie im Leistungsgruppenmodell nicht abbildbar sei. Dazu komme, dass die Leistungsgruppe Intensivmedizin schwer zu allen anderen Leistungsgruppen abzugrenzen sei. Daraus könnten „nicht absehbare Fehlallokation von Vorhaltekosten dieser Bereiche resultieren“.

30 Millionen Euro werden keinen Effekt haben

Die DGAI schlägt deshalb vor, anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekostenanteile zusätzlich zu den sonstigen Vorhaltekosten auszugliedern. Den im KHVVG vorgesehenen Förderbetrag von 30 Millionen Euro für die Intensivmedizin hält die Gesellschaft für „zu gering, um spürbare Effekte auf die intensivmedizinische Versorgung bzw. Refinanzierung zu erzielen“.

An dem Erfolg der geplanten Ambulantisierung zweifelt die DGAI. Die dafür vorgesehenen Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern werden an sozialversicherungsrechtlichen Hürden scheitern. Die Politik müsse daher flankierende Regelungen in den Sozialgesetzbüchern einfügen. Die Gesellschaft fordert zudem, die ärztliche Weiterbildung bei den Reform stärker mit in den Blick zu nehmen und für eine auskömmliche Refinanzierung der Kosten zu sorgen. (eb)

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