Datenschützer gibt grünes Licht für BKK-Verträge

MÜNCHEN (sto). Zu der Interimsvereinbarung zum Hausarztvertrag mit der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern haben die Beteiligten mit Datenschützern eine Lösung gefunden.

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Diese ermöglicht die Abrechnung über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG). Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe den Abrechnungsweg nicht beanstandet, teilte der BKK-Landesverband mit.

Die Vereinbarung, die nach Kündigung der meisten Hausarztverträge in Bayern mit einer um etwa zehn Prozent gesenkten Fallwertobergrenze seit Januar in Kraft ist, betrifft 280 000 BKK-Versicherte. Neueinschreibungen sind derzeit nicht möglich.

Verhandlungen über einen neuen Hausarztvertrag, der für alle 2,4 Millionen BKK-Versicherte gelen soll, laufen. Der soll am 1. Juli in Kraft treten. Beide Seiten zeigen sich optimistisch, den Zeitplan einhalten zu können.

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