Datenschützer gibt grünes Licht für BKK-Verträge

MÜNCHEN (sto). Zu der Interimsvereinbarung zum Hausarztvertrag mit der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern haben die Beteiligten mit Datenschützern eine Lösung gefunden.

Veröffentlicht:

Diese ermöglicht die Abrechnung über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG). Der Bundesdatenschutzbeauftragte habe den Abrechnungsweg nicht beanstandet, teilte der BKK-Landesverband mit.

Die Vereinbarung, die nach Kündigung der meisten Hausarztverträge in Bayern mit einer um etwa zehn Prozent gesenkten Fallwertobergrenze seit Januar in Kraft ist, betrifft 280 000 BKK-Versicherte. Neueinschreibungen sind derzeit nicht möglich.

Verhandlungen über einen neuen Hausarztvertrag, der für alle 2,4 Millionen BKK-Versicherte gelen soll, laufen. Der soll am 1. Juli in Kraft treten. Beide Seiten zeigen sich optimistisch, den Zeitplan einhalten zu können.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus