Rückgang an Daten
Datenschutz: Regierung deutet Regelungsbedarf bei Medizinregistern an
Scharfe Datenschutzvorgaben behindern den Ausbau von Datenbänken wie dem Traumaregister, kritisieren Ärzte. Die Bundesregierung deutet Regelungsbedarf an.
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Unfallchirurgen beklagen eine n Rückgang von Einträgen im Traumaregister. Sie führen das auf Datenschutzvorgaben zurück.
© Sascha Steinach / ZB / picture alliance
Berlin. Die Bundesregierung sieht Regelungsbedarf bei Fachregistern wie dem Trauma- oder dem Reanimationsregister. Es sei eingehend zu prüfen, ob es für die rund 270 aktiven Medizinregister eine übergreifende, sprich bundeseinheitliche Regelung brauche, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. An die geltenden Regelungen zum Datenschutz will die Bundesregierung aber nicht rangehen. Ärzte hatten dies zuletzt vehement eingefordert.
Auch die Grünen problematisieren in ihrer Anfrage einen „deutlichen Abfall“ der beim Traumaregister eingehenden Datensätze und machen komplexe Datenschutzvorgaben dafür verantwortlich. Die Fraktion verweist auf Angaben der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), die das Traumaregister seit 1993 betreibt.
Starker Rückgang an Daten
Die DGU hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass ihr Register pseudonymisierte Behandlungsverläufe von rund 270 .000 Patienten beinhalte. Allein im Jahr 2018 seien rund 33 .000 Fälle aus über 650 Krankenhäusern hinzugekommen. Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) vor drei Jahren würden jedoch immer weniger Verletzte erfasst. 2018 habe es einen Rückgang um sechs Prozent, im Folgejahr 2019 um 17 Prozent gegeben.
Ein Grund sei die DGSVO. Diese bewirke, dass Daten oft nur noch dann weitergegeben werden dürften, wenn der Patient dem zustimme. Das aber sei im unfallchirurgischen Alltag, in dem es um schwer verletzte und bewusstlose Patienten gehe, kaum umzusetzen.
Ausnahmen auf Länderebene
In den Reihen der Bundesregierung verfängt das Argument nur bedingt. Zwar konzediert sie, dass die „gegebenenfalls notwendige Einholung einer Einwilligung“ der Patienten einen „zusätzlichen Aufwand im klinischen Alltag“ darstelle. Ob das Einholen der Einwilligung erforderlich sei, hänge aber vom Aufbau und dem Datenschutzkonzept des jeweiligen Registers ab. Im Übrigen gestatteten es die Krankenhausgesetze der Länder, in unterschiedlichem Umfang personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Patienten zu verarbeiten.
Im Zuge der DGSVO kämen keine anderen rechtlichen Grundsätze zur Geltung als davor auch, betont die Regierung. Der Melderückgang beim Traumaregister könne daher „in einer veränderten Umsetzung“ der Datenschutzregeln begründet liegen.
Gutachten in diesem Sommer?
Die Notwendigkeit für ein Gesundheitsdaten-Schutzgesetz, wie es der Sachverständigenrat zuletzt eingefordert hatte, sieht die Regierung nicht. Eine entsprechende Gesetzesinitiative sei derzeit nicht beabsichtigt. Die Nutzung von Gesundheitsdaten, heißt es zur Begründung, sei auf EU-, Bundes- wie Landesebene schon geregelt.
Gleichwohl sieht die Regierung noch Handlungsbedarf – wie groß der ist, soll ein Gutachten ermitteln. Dies sei vom Bundesgesundheitsministerium Ende 2019 beim BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung beauftragt worden. Das Gutachten soll noch diesen Sommer veröffentlicht werden, wie aus der Antwort der Regierung hervorgeht. (hom)