Bundestag

Debatte über Online-Sozialwahlen

In erster Lesung hat sich das Parlament mit der Reform der Sozialwahlen befasst. Danach soll es Wahlberechtigten künftig möglich sein, auch per Mausklick abzustimmen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Außer per Post könnte bei den Sozialwahlen 2023 erstmals auch online abgestimmt werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf erstmals beraten.

Außer per Post könnte bei den Sozialwahlen 2023 erstmals auch online abgestimmt werden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf erstmals beraten.

© TK Techniker Krankenkasse / obs / picture alliance

Berlin. Wahl auch per Mausklick: Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung über das geplante Gesetz zur Einführung von Online-Sozialwahlen beraten.

Mit der Reform sollen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen eines Modellprojekts die Möglichkeit bekommen, die nächsten Sozialwahlen 2023 erstmals auch über das Internet durchzuführen. Rund 50 Millionen Wahlberechtigte könnten dann entweder wie bisher per Briefwahl oder erstmals online abstimmen.

Mittel gegen geringe Wahlbeteiligung?

Im Rahmen der Sozialwahlen bestimmen Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre ihre ehrenamtlichen Vertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Bei der vergangenen Sozialwahl 2017 hatten lediglich 30,5 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Befürworter des Online-Votums erhoffen sich dadurch vor allem eine höhere Wahlbeteiligung.

Mit dem geplanten „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ soll das Bundesgesundheitsministerium unter anderem ermächtigt werden, in einer Rechtsverordnung bis Ende September 2020 „technische und organisatorische Vorgaben“ für die Online-Wahl festzulegen. Dies soll im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geschehen.

Begleitende Evaluation

Außerdem soll das geplante Modellprojekt vom Gesundheitsministerium wissenschaftlich begleitet und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Abschluss der Sozialwahlen 2023 evaluiert werden.

Dabei soll unter anderem ausgewertet werden, wie sich die bei der jeweiligen Kasse per Online-Wahl und per Briefwahl abgegebenen Stimmen verteilen und wie hoch die Anzahl doppelter Stimmabgaben liegt. Auch Versuche möglicher manipulativer Angriffe auf die „Sicherheitsarchitektur und deren Manipulationsresistenz“ des Online-Votums sollen erfasst werden.

vdek: Chance für die Selbstverwaltung

Die Ersatzkassen, die sich zuletzt für eine Online-Variante bei den Sozialwahlen stark gemacht hatten, begrüßten die Pläne. „Die Online-Sozialwahl bietet die Chance, dass sich noch mehr – vor allem junge – Menschen an den Sozialwahlen beteiligen“, sagte der ehrenamtliche Vorsitzende des Ersatzkassenverbands, Uwe Klemens, am Donnerstag. Dadurch könne die soziale Selbstverwaltung gestärkt werden.

Onlinewahlen seien aber auch ein wichtiger Schritt, um die Sozialwahlen zu modernisieren und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.

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