Selbstverwaltung

Ersatzkassen werben für Online-Votum bei Sozialwahlen

Sozialwahlen gelten als eine große Unbekannte. Online-Abstimmungen soll dies ändern helfen.

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BERLIN. Bei der Sozialwahl 2023 sollen die Versicherten zusätzlich zur Briefwahl auch online abstimmen können. Darauf drängen der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski. „Wenn der Gesetzgeber die dafür notwendigen Änderungen nicht bis Ende des Jahres auf den Weg bringt“, müssen wir weitere zehn Jahre warten“, warnte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete am Mittwoch in Berlin.

Die Sozialwahlen werden alle sechs Jahre abgehalten. Rund 50 Millionen Wahlberechtigte können teilnehmen. Die Wahlbeteiligung bei der letzten Wahl 2017 hatte bei 30,5 Prozent gelegen. „Dieser Wert ist steigerungsfähig“, sagte vdek-Verbandsvorsitzender Uwe Klemens.

Er stützt sich auf die Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage, nach denen sich 64 Prozent der mehr als 1000 Ersatzkassen-Versicherte für die Einführung von Online-Wahlen ausgesprochen hatten. Sogar 66 Prozent versprechen sich höhere Wahlbeteiligungen und mehr Demokratie bei den Sozialwahlen. Ein Drittel sorgt sich, online herbeigeführte Wahlergebnisse könnten manipuliert werden.

Klemens räumte ein, dass mit einer Einführung von Online-Wahlen über eine Änderung des Wahlmodus nachgedacht werden müsste. Die Sozialwahlen gelten als wenig transparent, das System der sozialen Selbstverwaltung in weiten Teilen der Bevölkerung als unbekannt.

Verfassungsrechtliche Hürden gegen eine Änderung des Wahlrechts an dieser Stelle gibt es offenbar nicht. Die Verfassungsrechtlerin an der Goethe-Universität Frankfurt, Professorin Indra Spiecker hat in einem Gutachten dargelegt, dass Online-Wahlen rechtlich mit Briefwahl vergleichbar seien. Auch der ehemalige oberste Verfassungsrichter Professor Hans-Jürgen Papier sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Online-Stimmabgabe. (af)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Reanimation in letzter Minute

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