Direkt zum Inhaltsbereich

Der Kampf gegen Keime wird weiter verschärft

Der Bundesrat hat den Änderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Der Kampf gegen die Keime wird damit verschärft. Auch niedergelassene Ärzte werden einbezogen.

Veröffentlicht:
Ohne den Mundschutz läuft nichts: eine Ärztin bei der Arbeit im Krankenhaus.

Ohne den Mundschutz läuft nichts: eine Ärztin bei der Arbeit im Krankenhaus.

© photos.com

BERLIN (af). Niedergelassene Haus- und Fachärzte werden künftig in den Kampf gegen die Keime im Krankenhaus eingebunden.

Ihr Part soll die ambulante Diagnose und Behandlung von Patienten sein, die vom Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) besiedelt oder sogar von ihm infiziert sind.

Das ist einer der für niedergelassene Ärzte interessanten Punkte im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das am Freitag den Bundesrat passiert hat.

Extrahonorar für die MRSA-Sanierung

Für die "Sanierung" der befallenen Patienten, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, gibt es Geld, zunächst auf zwei Jahre befristet. Wieviel, sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen im Bewertungsausschuss aushandeln.

Dazu hat ihnen der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Oktober 2011 gesetzt. Ab dem 1. Januar soll die Regelung dann gelten.

Die gesonderte Berechnungsmöglichkeit im EBM soll belastbare Daten zur ambulanten Therapie von MRSA erbringen. Der Gesetzgeber erwartet, dass beim Übergang von Patienten aus Krankenhäusern in Pflegeheime weniger Keime transportiert werden und so die MRSA-Besiedlung von Heimen abnimmt.

Arbeitsgruppe gegen Antibiotika-Resistenzen

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Verbrauch von Antibiotika zu senken. Dies soll die neu einzurichtende "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (ART) am Robert Koch-Institut (RKI) steuern.

Die Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden zu einer Prävention nach dem Stand der Wissenschaft verpflichtet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss soll Kriterien festlegen, nach denen der Hygienestandard von Krankenhäusern untereinander verglichen werden kann. Die Ergebnisse dieser Messungen bekommen auch die Patienten zu sehen.

Neue Meldefristen bei Nosokomialinfektionen

Außerdem schreibt das Gesetz den Gesundheitsämtern und Landesbehörden künftig Meldefristen vor. So sollen die Gesundheitsämter ein gehäuftes Auftreten nosokomialer Infektionen bis zum dritten Arbeitstag der Folgewoche an die zuständige Landesbehörde melden.

Die wiederum hat dann eine weitere Woche Zeit, den Fall dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Diese Fristen seien jedoch realitätsfern und einer akuten Bedrohung nicht angemessen, hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer in seine Beschlussempfehlung geschrieben.

Der Bundesrat hat daher die Bundesregierung gebeten, den Nachrichtenfluss bei Infektionsgefahren mit überregionalem Gesetz auch gesetzlich zu beschleunigen.

Mit dem Infektionsschutzgesetz sind auch Regelungen zur Pflege neu gefasst worden. So erhält der Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung künftig zehn Prozent der Prüfaufträge der Pflegekassen. Damit entfällt das bisherige Prüfmonopol des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK).

Kritik aus der Opposition

Bislang haben nur sieben der 16 Bundesländer eine Hygieneverordnung. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Hessens Sozialminister Stefan Grüttner, begrüßte die Gesetzesänderungen und kündigte eine hessische Hygieneverordnung für den Herbst an.

Die neuen Regeln finden nicht nur Zustimmung. SPD-Politikerin Bärbel Bas bemängelte gegenüber der "Ärzte Zeitung", dass keine verpflichtenden Eingangsscreenings vorgesehen seien.

Die seien auch nicht notwendig, sagte CDU-Politiker Jens Spahn. Welche Risikopatienten vor der Klinikaufnahme gescreent werden müssten, bestimme das RKI.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geeignete Daten fehlten

GBA: Kein Zusatznutzen für Finerenon

Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

Logo Beyond Imaging

© Beyond

Beyond Imaging

KI-gestützte Prostata- und Kopf-MRT

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Diagnostic Results

© Diagnostic Results

Bioeksen

Molekulare PCR-Diagnostik am PoC

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
? 12.07.201111:25 Uhr

Methicillin

Herr Professor Meffert hat natürlich recht: MRSA sind methicillin-resistente S. aureus. Den Fehler bitten wir zu entschuldigen.

Herzlichst,
die Redaktion

Prof. Dr. Hans Meffert 11.07.201110:37 Uhr

MRSA - multi- oder methicillin-resistenter Staphylococcus aureus?

Es ist soweit. Im weiter verschärften Kampf gegen Keime hat die Begriffsverwirrung jetzt auch die Ärztezeitung erreicht. Am 10. Juli 2011 wird dort berichtet, dass der Part niedergelassener Ärzte die ambulante Diagnose und Behandlung von Patienten sein soll, die vom multiresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) besiedelt oder sogar von ihm infiziert sind.
Sollten wir nicht besser das Akronym MRSA dem methicillinresistenten Staphylococcus aureus vorbehalten und MRE dem multiresistenten Staphylococcus aureus?

Prof. Dr. med. Hans Meffert
www.dermatologie-berlin.de

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: MS-Krankheitsdynamik: Patientinnen und Patienten bewegen sich von frühen Stadien über Phasen fokaler Entzündung in fortgeschrittene, meist irreversible Stadien

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [4]

Multiple Sklerose heute

Praxisrelevante Daten im Fokus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärzte Einsamkeit erkennen und ansprechen, Professor Adli?

Lesetipps
Lipoprotein(a)-Partikel

© Juan Gärtner / stock.adobe.com

Cholesterin

Intensive LDL-Senkung bei hohem Lp(a): Warum das schwierig werden kann

Ausgestreckte Hand gegenüber einer Impfspritze.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck