Der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wird möglich

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Der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin wird kommen. Doch überzeugend ist das Votum des Ärztetages zu diesem Thema eher nicht.

Von Helmut Laschet

KIEL . Mit 144 gegen 96 Stimmen bei elf Enthaltungen hat sich der Ärztetag dafür ausgesprochen, dass Ärzten anderer Fachgebiete ein Quereinstieg in eine verkürzte allgemeinmedizinische Weiterbildung ermöglicht wird.

Dazu sollen Weiterbildungsinhalte, die denen der Allgemeinmedizin entsprechen, beispielsweise Innere Medizin oder Chirurgie, anerkannt werden, auch wenn sie stationär erworben worden sind.

Gründe hierfür seien nicht nur, dass auch heute noch über 40 Prozent der Allgemeinärzte einen untypischen Weg der Weiterbildung wählten, sondern dass auch das gute Querschnittswissen aus vielen anderen Fächern der Patientenversorgung ein besonderes Kennzeichen der Allgemeinmedizin sei, heißt es in einem Beschlussantrag.

Ziel sei es auch, die Flexibilität der Weiterbildungsordnung zu erhöhen und damit der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die tatsächliche Weiterbildungsdauer mehr als acht Jahre betrage.

Das für die Weiterbildungsordnung zuständige Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, Dr. Franz Bartmann, sprach sich für eine rasche Lösung aus. Man wisse nicht, wie lange der Quereinstieg benötigt werde, gehe aber davon aus, dass dies keine dauerhafte Regelung sei. Die Qualifikationen anderer Fachgebiete sollten großzügig anerkannt werden.

Abgelehnt wurde der Antrag, den Quereinstieg mit dem Junktim zu versehen, dass zuvor flächendeckend Rotationsstellen und Verbundweiterbildungen für alle angehenden Allgemeinärzte bestehen müssten.

Der Antragsteller, Dr. Hans-Peter Hoffert aus Berlin, begründete dies mit systematischen Verzögerungen bei einer besseren Organisation der allgemeinmedizinischen Weiterbildung durch Kammern und KVen.

Um eine raschere Absolvierung der Weiterbildung auch in anderen Fächern zu erreichen, wird überlegt, die Weiterbildungsinhalte in grundlegende Bestandteile und aufbauende Module zu gliedern, wobei letztere auch nach der Weiterbildung erworben werden können.

Dagegen wird jedoch eingewandt, dies könne die Fachgebietsgrenzen aufweichen. Ein entsprechender Beschlussantrag zur modularen Weiterbildung wurde an den Vorstand überwiesen.

Ein weiteres Problem scheint die Überfrachtung der Weiterbildungsordnung hinsichtlich der geforderten Prozeduren und ihrer Zahl zu sein. Beispiel Op-Kataloge: Nach Angaben von Bartmann gibt es etwa Widersprüche zwischen bescheinigter Op-Zahl in der Weiterbildung und entsprechenden Daten des Statistischen Bundesamtes über die Häufigkeit dieser Eingriffe. Die Rede ist von Unterschieden im Ausmaß von Zehnerpotenzen.

Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach beispielsweise Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen bis zu fünf Prozent fachfremd therapieren können, soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, die Heilberufegesetze so zu überarbeiten, dass die Berufsausübung von einer Facharztkompetenz oder Zusatzweiterbildung abhängig gemacht wird.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Quereinstieg - eine Notlösung

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