Rezept-Datenhandel

Derzeit kann alles bleiben, wie es ist

Das Gesundheitsministerium hat sich erneut zum Handel von Apotheken-Rechenzentren mit Rezeptdaten geäußert - und einmal mehr signalisiert, keinen Gesetzgebungsbedarf zu sehen. Verantwortlich seien andere.

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Was Ärzte ihren Patienten verordnen interessiert auch Marktforscher. Sie kaufen anonymisierte Rezeptdaten von den Apothekenrechenzentren.

Was Ärzte ihren Patienten verordnen interessiert auch Marktforscher. Sie kaufen anonymisierte Rezeptdaten von den Apothekenrechenzentren.

© Alexander Raths / fotolia.com

BERLIN. Anfang Januar hatten Abgeordnete aus den Reihen der Bundestagsfraktion Die Linke schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie eine "gesetzliche Klarstellung" in Sachen Rezeptdaten-Handel beabsichtige.

Die pflegepolitische Sprecherin der Linken Pia Zimmermann wollte wissen, ob die Regierung bundesländer-übergreifend einheitliche Standards zur Verschlüsselung von Rezeptdaten auf den Weg zu bringen gedenke - oder ob in der laufenden Legislaturperiode gar mit einer Gesetzesinitiative zu rechnen sei, die Weitergabe von Rezeptdaten zu Marktforschungszwecken ganz zu verbieten.

In ihrer Antwort erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), dass Anforderungen an die Daten-Anonymisierung Sache der Datenschutzbehörden der Länder sei und der Bund hierin nicht weisungsbefugt.

Im Übrigen gehe die Regierung davon aus, dass die Länderbehörden "bestrebt sind, zu einer gemeinsamen Auffassung hinsichtlich der von den Apothekenrechenzentren zu gewährleistenden Anforderungen an eine Anonymisierung zu gelangen".

Darüber hinaus würden sowohl die gesetzlichen Vorgaben zur Anonymisierung als auch "Art und Umfang" des Rezeptdatenhandels "dahingehend beobachtet, ob Änderungsbedarf besteht". Mit anderen Worten: Derzeit kann alles so bleiben, wie es ist.

Linke will Marktforschung verbieten

Ähnlich hatte Widmann-Mauz bereits im September vergangenen Jahres eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in gleicher Angelegenheit beschieden. Und wie seinerzeit die Grünen zeigten sich nun auch die Vertreter der Linken unzufrieden mit der Auskunft des Ministeriums.

"Wir fordern im Gesetz festzulegen, dass eine Datenweitergabe nur an berechtigte Stellen und nicht zu Marktforschungszwecken erfolgen darf. Doch auf diesen Teil der Frage ist die Staatssekretärin mit keiner Silbe eingegangen", monieren Pia Zimmermann und ihre Kollegin Kathrin Vogler in einer gemeinsamen Mitteilung.

Dass Apothekenrechenzentren Rezeptdaten an Pharma-Marktforscher verkaufen, sorgt immer wieder für Aufregung, zuletzt im Sommer 2013, als von unzureichender Verschlüsselungspraxis bei mehreren Rechenzentren berichtet wurde.

Auch von Ärzten wird der Handel mit den Patientendaten vielfach misstrauisch beäugt. Gleichwohl ist er legal. Ausdrücklich erlaubt das Sozialgesetzbuch V in Paragraf 300 die Weitergabe anonymisierter Daten. (cw)

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