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Kommentar zur Klinikfinanzierung

Die DRG können nur besser werden

Eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung sollte baldmöglichst und energisch in Angriff genommen werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Die Finanzierung der Krankenhäuser durch Fallpauschalen ist kein Systemfehler an sich, aber ein Systementwicklungshemmnis. Sie hat seit der Einführung im Jahr 2003 für die Patienten durchaus Positives bewirkt.

Man denke nur an die wundersame Halbierung der Verweildauern seit den 90er-Jahren auf inzwischen nurmehr rund eine Woche. Auch die Wartezeiten auf die Aufnahme an sich sind gesunken. Deren damals als unzumutbar empfundene Dauer war unter anderem einer der Gründe für die Einführung der DRG.

Gleichwohl ist es richtig, die Weiterentwicklung und Ergänzung der Fallpauschalen baldmöglichst und energisch in Angriff zu nehmen. Und auch das wäre im Sinne der Patienten. Wenn nur – wie jetzt vorgeschlagen – Vorhaltepauschalen zusätzlich zu den DRG helfen können, die Kinderabteilungen, die Diabetologien oder Rheumatologien wirtschaftlich zu betreiben, dann müssen diese Pauschalen fließen.

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Wenn es diese Abteilungen in den Krankenhäusern nicht mehr gibt, fehlen nämlich bald die wohnortnah angesiedelten Fachärzte für die ambulante Versorgung von Kindern und für die wachsende Zahl von chronisch erkrankten älteren Menschen.

Es erschließt sich nicht so leicht, warum die DRG überall gleich sind. Die regionale Krankenhausdichte, unterschiedliche Kostenstrukturen in Stadt und Land, nicht einmal die Qualität der Versorgung spielen eine Rolle. Weil die DRG immer und in immer gleich vereinbarter Höhe fließen, sprechen Fachleute von einer Mengenexplosion bei Operationen. Deutlich günstigere konservative Behandlungen geraten dadurch ins Hintertreffen, auch das nicht immer zum Vorteil der Patienten.

DRG: Differenzierung längst überfällig

Eine Differenzierung der DRG ist also längst überfällig, einschließlich der Einführung einer Qualitäts-DRG zum Beispiel für nachweislich leitliniengerechte Behandlungen.

Der Vorschlag aus dem Kreis der Gesundheitsweisen, Operationen in die ambulante Versorgung zu überführen, liegt auf der Hand. Statt Patienten in teuren stationären Strukturen besser in ambulanten Settings zu behandeln, spart Geld und fördert Qualität.

Bund und Länder haben dafür eine Arbeitsgruppe gegründet, die Selbstverwaltung hat den Auftrag, Operationen und Behandlungen zu identifizieren und einheitlich zu bepreisen, die sowohl ambulant als auch stationär vorgenommen werden können.

Diese Gremien hätten noch in dieser Legislaturperiode ihre Ergebnisse vorlegen sollen. Wegen Corona sind die Fristen verlängert worden. Warum eigentlich? Alle Welt zeigt doch gerade, dass sich solche Arbeiten auch virtuell erledigen lassen.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

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