Ratgeber

Drei Fragen zum rechtlichen Rahmen der Organspende

Patientenverfügung oder Spende-Ausweis: Was hat Vorrang? Die wichtigsten Fragen zur Organspende.

Veröffentlicht:

Neu-Isenburg. Eine Möglichkeit, sich als potenzieller Organspender zentral registrieren zu lassen, gibt es derzeit nicht. Das macht die Rechtslage für Ärzte nicht immer einfach.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die wichtigsten Fragen zur Organspende zusammengetragen – für Ärzte und Patienten: (reh)

Der Wille des Verstorbenen hat prinzipiell Vorrang. Das heißt: Ist das Einverständnis des Verstorbenen auf dem Organspendeausweis dokumentiert, ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden dann nicht mehr um eine Entscheidung zur Organentnahme gebeten, müssen aber informiert werden.

Die DSO sagt: Ja. Man könne die Patientenverfügung so formulieren, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibe. Allerdings sollten – um Konflikte zu vermeiden – eindeutige Angaben gemacht werden.

Folgende Formulierung könne dabei helfen: „Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe/Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können.

Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen bis zur Feststellung des Todes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe“.

Damit der eigene Wille auch im fremdsprachigen Ausland berücksichtigt wird, sollte zusätzlich zum Organspendeausweis ein übersetztes Beiblatt mitgeführt werden.

Auf der Website www.organspende-info.de steht dieses in allen EU-Amtssprachen zum Download bereit. Denn in vielen EU-Ländern, wie etwa Frankreich, Italien, Österreich und Spanien gilt die Widerspruchslösung. Das heißt, wer eine Organspende ablehnt, muss seinen Widerspruch auch zu Lebzeiten dokumentieren.

Mehr zum Thema

Organspende

Bundestag lehnt Widerspruchslösung ab

Sonderberichte zum Thema
Am 28. Juli ist Welt-Hepatitis-Tag.

© Roche Diagnostics

Hepatitis-Screening: noch zu wenig bekannt

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH, Mannheim
Abb. 1: Studie BECOME: von Betreuungspersonen berichtete Veränderungen in multiplen Domänen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Therapierefraktäre Epilepsien im Kindes- und Erwachsenenalter

Cannabidiol zur Anfallskontrolle und darüber hinaus

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Prof. Dr. Zitzmann ist Oberarzt in der Andrologie am Uniklinikum Münster und Experte für die Behandlung von Testosteronmangel.

© Wilfried Gerharz

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Testosteronmangel erkennen und behandeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Besins Healthcare Germany GmbH, Berlin
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter