GKV-Spitzenverband
Durchschnittslohn für Altenpflegefachkräfte steigt auf 23,75 Euro die Stunde
Laut GKV-Spitzenverband gelten ab 1. November höhere Durchschnittslöhne für die Beschäftigten in der Langzeitpflege – sowohl Fach- wie auch Hilfskräfte. Einen Wermutstropfen hat die Sache allerdings.
Veröffentlicht:Berlin. Seit 1. November gelten höhere Durchschnittslöhne für die rund 625.000 Beschäftigten in Altenheimen und bei ambulanten Pflegediensten. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands liegt der neue Durchschnittslohn für Pflegefachkräfte bei 23,75 Euro die Stunde – das sei ein Plus von knapp 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte der Kassenverband am Mittwoch mit.
Pflegeassistenzkräfte, das heißt Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, erhalten den Angaben zufolge 19,53 Euro pro Stunde und damit 2,5 Prozent mehr als vergangenes Jahr. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung liegen die Stundenlöhne im Schnitt künftig bei 17,53 Euro – knapp drei Prozent mehr.
Kiefer: Verlass „auf faire Bezahlung“
Die höheren Durchschnittslöhne seien Beleg dafür, dass sich Pflegekräfte auf eine „faire Bezahlung“ verlassen könnten, sagte GKV-Vize Gernot Kiefer. Ein Wermutstropfen sei allerdings, dass die höheren Löhne zu einem Anstieg bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen führten. „Die Belastung der Pflegebedürftigen wird weiter steigen, wenn die Politik keine Wege aufzeigt, wie der Anstieg der Eigenanteile wirksam begrenzt werden kann“, betonte Kiefer.
Zuletzt lagen die Eigenanteile für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Bundesdurchschnitt bei rund 2600 Euro pro Bewohner und Monat. Aufgrund der gestiegenen Zuzahlungen müssen immer mehr Heimbewohner Hilfe zur Pflege beantragen. Zuschüsse der Pflegekassen bei den pflegebedingten Eigenanteilen sollen die Entwicklung abbremsen helfen. Die Ampel-Koalition hatte zuletzt höhere Zuschüsse beschlossen – diese sollen ab Januar 2024 gelten.
Den Angaben zufolge gibt es allerdings große regionale Unterschiede bei der Entlohnung – je nach Region liegt der Lohnzuwachs zwischen rund 0,5 Prozent und knapp sieben Prozent. In einzelnen Ländern Nord- und Ostdeutschlands sei das Entlohnungsniveau stärker gestiegen, erklärte der GKV-Verband. Das liege unter anderem daran, dass dort einzelne Tarifverträge deutliche Steigerungen bei den Löhnen vorsähen.
Tarifpflicht seit Herbst 2022
Einrichtungen der Langzeitpflege müssen ihre Beschäftigten seit September 2022 nach Tarif bezahlen. Laut Gesetz werden seither nur noch solche Pflegeeinrichtungen für die Versorgung zugelassen, die entweder an geltende Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind oder die sich an ortsüblichen Tarifverträgen orientieren.
Die Pflegekassen wiederum müssen aus den in der Pflege angewendeten Tarifverträgen Durchschnittslöhne errechnen. Diese können dann anstelle von Tariflöhnen ausgezahlt werden. Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen – sogenannte Durchschnittsanwender – hätten nun zwei Monate Zeit, die Höhe ihrer Vergütungen an die neuen Werte anzupassen, teilte der Kassenverband mit. (hom)