G-BA-Plenum
Mindestmenge für Op bei Morbus Hirschsprung
Korrektur-Operationen bei Patienten mit Morbus Hirschsprung sollen leitliniengerecht nur von darin bereits erfahrenen Kliniken erbracht werden. Der G-BA bereitet nun entsprechende Maßgaben vor.
Veröffentlicht:Berlin. Der G-BA hat am Donnerstag die Einleitung eines Mindestmengen-Beratungsverfahrens für die korrigierende Op des Morbus Hirschsprung beschlossen. Die sehr seltene, aber komplexe Fehlbildung des Darms kann bei Neugeborenen zu einer lebensbedrohlichen partiellen Verengung des Dickdarms führen und muss daher in den ersten Lebensmonaten chirurgisch korrigiert werden, um die Durchgängigkeit des Darms herzustellen und die Funktion von Blase, Harnröhre und Schließmuskel zu erhalten.
Leitliniengerecht sollen solche Eingriffe nur in Zentren mit ausreichender Arbeitsroutine durch ein interdisziplinäres Behandlungsteam erfolgen. Anders als die Notversorgung unmittelbar nach der Geburt ist die komplexe Korrektur-Op planbar. Laut G-BA gab es zwischen 2020 und 2022 163 Behandlungsfälle, die sich auf 88 Kliniken verteilten. Nur eine Klinik behandelte in dieser Zeit mehr als zehn Fälle.
Die Einleitung des Verfahrens wurde einstimmig gefasst – mit Zustimmung der Länder, ein Umstand, den der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken, vor dem Hintergrund des kürzlich von drei Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Beschwerde gegen einen Mindestmengenbeschluss zur Frühchenversorgung hervorhob. Im konkreten Fall zeige sich die Bedeutung von Mindestmengen zur Sicherung von Kompetenz und Qualität in besonderem Maße. (HL)