Frühe Nutzenbewertung

Durchwachsene Evidenz für neue Wirkstoffe und Indikationen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am Donnerstag ein ordentliches Pensum abzuarbeiten. Unter anderem wurden Nutzenbewertungsbeschlüsse zu sieben Pharma-Innovationen, in teils mehreren Indikationen, gefasst.

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Berlin. Keinen Zusatznutzen sah der Bundesausschuss auf Basis der vom Zulassungsinhaber vorgelegten Studiendaten für den Wirkstoff Vutrisiran zur Behandlung der Wildtyp- oder hereditären Transthyretin-Amyloidose bei Erwachsenen mit Kardiomyopathie. Obwohl der Wirkstoff Orphan-Drug-Status hat, hatte der Hersteller ein vollumfängliches Nutzenbewertungsverfahren beantragt.

Dazu legte er laut G-BA jedoch nur Daten aus Studien vor, in denen die vorgegebene zweckmäßige Vergleichstherapie mit Tafamidis nicht eingehalten worden war. Da bekannt gewesen sei, so G-BA-Vorsitzender Josef Hecken, dass etwa 40 Prozent der Studienteilnehmer Tafamidis als Hintergrundtherapie verwendet hatten, habe man auch hierzu Daten verlangt. Dem sei der Vutrisiran-Hersteller aber nicht gefolgt.

Einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen stellte der G-BA für das Orphan Drug Givinostat gegen Duchenne-Muskeldystrophie ab sechs Jahren in Kombination mit Kortikoiden fest. Die vorliegende RCT-Studie zeigte hinsichtlich des Parameters Morbidität zwar statistisch signifikante Vorteile, die der G-BA jedoch nicht für klinisch relevant erachtet.

Aufgrund dessen hätte sich der Ausschuss nach Ansicht der Patientenvertreter auch für eine Quantifizierung des Zusatznutzens entscheiden können – letztlich schloss sich aber auch die Patientenvertretung den stimmberechtigten G-BA-Mitgliedern an. Der Beschluss ist bis 2034 befristet, da die EMA im Rahmen der Marktfreigabe eine weitere Studie zur Auflage gemacht hat, die bis Mitte 2033 vorzulegen ist.

Durvalumab stark gegen kleinzelliges Lungenkarzinom

Ebenfalls einen nicht zu quantifizierenden Zusatznutzen erkannte der G-BA dem Orphan Drug Sepiapterin gegen Hyperphenylalanimämie zu. Für diesen Wirkstoff hatte der Hersteller Studien vorgelegt, die in zwei Phasen differenziert worden waren: Die erste Phase diente dazu, die Gruppe von Respondern zu identifizieren, welche dann in die zweite Studienphase einbezogen wurden. Für diese Gruppe zeigte sich – allerdings bei kurzer Beobachtungsdauer – ein statistisch signifikanter Vorteil bei klinisch relevanten Laborparametern.

Keinen Zusatznutzen sah der G-BA für Efgartigimod, das neu zugelassen ist gegen progrediente oder rezidivierende demyelinisierende Polyneuropathie nach vorheriger Therapie mit Kortikosteroiden oder Immunglobulinen. Da das Orphan Drug die 30-Millionen-Euro-Grenze überschritten hat, war eine umfassende Nutzenbewertung nötig. Dazu hatte der Hersteller jedoch nur eine einarmige Phase-2-Studie sowie eine weitere RCT vorgelegt, in der nur gegen Placebo getestet worden war, woraus der G-BA keinen Vorteil gegenüber der vorgegebenen zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten konnte.

Angesichts bereits vorhandener potenter onkologischer Arzneimittel wird es offenbar immer schwieriger, Innovationen zu entwickeln, die zu weiteren Nutzenverbesserungen führen. Eine Ausnahme bildet Durvalumab in der neu zugelassenen Anwendung kleinzelliges Lungenkarzinom im nicht fortgeschrittenen Stadium, das nach einer platinbasierten Chemotherapie nicht progredient ist. Hier anerkannte der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen – die zweithöchste Kategorie. Gegenüber Vergleichstherapie – Best supportive Therapy – wurde eine Verlängerung der Gesamtüberlebensdauer von 22,5 Monaten festgestellt.

Einarmige Studien nicht aussagekräftig genug

Einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen sah der G-BA für Durvalumab in der ebenfalls neuen Anwendung gegen muskelinvasives Blasenkarzinom (neoadjuvant in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin sowie mono nach radikaler Zystektomie). Als signifikant vorteilhaft erwies sich die Dauer des Gesamtüberlebens. Zugelassen hatte der G-BA mehrere Vergleichstherapien.

Keinen Zusatznutzen konstatierte der G-BA für Durvalumab in Kombination mit platinbasierter Chemo zur neoadjuvanten Behandlung gefolgt von Durvalumab als adjuvanter Monotherapie bei rezesierbarem nicht kleinzelligen Lungenkarzinom. In dieser Indikation konnte keine statistisch signifikante Verbesserung des Gesamtüberlebens und der Morbidität festgestellt werden.

Keinen Zusatznutzen anerkannte der G-BA für den neu zugelassenen Wirkstoff Odronextamab zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktär diffus großzelligem B-Zell-Lymphom nach zwei oder mehr systemischen Therapielinien. Hier hatte der Hersteller nur eine einarmige Studie vorgelegt, die keinen Vergleich ermöglichte. Das gleiche ergab sich für denselben Wirkstoff bei der Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktär follikulärem Lymphom nach zwei oder mehr systemischen Therapielinien.

In Ermangelung von Daten aus Studien mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie konnte der G-BA für den neu zugelassenen Einsatz von Remdesivir bei Kindern (ab vierter Lebenswoche und drei bis 40 Kilo Gewicht) gegen COVID-19 keinen Zusatznutzen anerkennen.

Hecken kritisiert Unternehmen

Gleich für drei neue Wirkstoffe stellte der G-BA am Donnerstag die Einleitung anwendungsbegleitender Datenerhebungen (AbD) wieder ein. Es handelt sich dabei um Exporitamab (von AbbVie), Longcastuximab (Swedish Orphan Biovitrum) und Odronextamab (Regeneron). Der Versuch, mehr Evidenz zum therapeutischen Nutzen dieser Innovationen zu gewinnen, ist damit gescheitert.

Den Beschluss zur Einleitung des AbD-Verfahrens hatte der G-BA Mitte Juli 2025 gefasst und die Hersteller aufgefordert, dazu ein Studienprotokoll und einen statistischen Analyseplan vorzulegen. Trotz mehrfacher Aufforderung seien die Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Hecken: „sehr ärgerlich – da werde ich übellaunig“. Nun seien Konsequenzen hinsichtlich der Erstattungsbeträge geforderet. (HL)

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