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EU-Kommission

E-Akte soll grenzübergreifend genutzt werden

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Patienten sollen bei Notfällen nach dem Willen der EU-Kommission auch im europäischen Ausland möglichst bald Zugriff auf Gesundheitsdaten haben.

Die Behörde empfahl den EU-Staaten am Mittwoch, ein System zur grenzübergreifenden Nutzung von E-Akten aufzubauen, etwa um Behandlungsfehler und Doppeluntersuchungen zu vermeiden, und gemeinsame technische Standards zu erarbeiten.

Angestoßen wurde ein formaler Koordinierungsprozess, bei dem auch Vertreter der Patienten und der Gesundheitsbranche gehört werden. Erklärtes Ziel sei die Europäische Patientenakte (European Electronic Health Records).

In Deutschland soll bis spätestens 2021 der Zugriff auf digitale Patientenakten möglich sein, in einigen EU-Staaten können Patienten dagegen schon jetzt Röntgenbilder oder Arztbriefe einsehen, so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip.

Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat schon begonnen: Seit Ende Januar können finnische Staatsbürger in Estland elektronische Rezepte einlösen.

Die EU-Kommission empfiehlt nun offiziell, dies auszubauen. Die konkrete Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung liegt bei den Mitgliedsstaaten. (dpa)

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