EU-Parlamentarier wollen strenge Regeln für Arzneimittel-Werbung

Veröffentlicht:
Die EU-Parlamentarier wollen, dass Aufsichtsbehörden die künftigen Arznei-Infos erst freigeben müssen.

Die EU-Parlamentarier wollen, dass Aufsichtsbehörden die künftigen Arznei-Infos erst freigeben müssen.

© dpa

BRÜSSEL (spe). Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat eine entscheidende Weiche im Gesetzgebungsprozess zur Lockerung des Informationsverbots über verschreibungspflichtige Arzneimittel gestellt.

Die Arzneimittelhersteller sollen demnach künftig nur Informationen veröffentlichen dürfen, die zuvor von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurden.

Damit will der Ausschuss die Unabhängigkeit und Objektivität der Informationen sicherstellen. Diese Linie wird in Deutschland von einem Bündnis aus Ärzteorganisationen, Patientenverbänden und Krankenkassen unterstützt.

"Die Ideen des früheren EU-Kommissars Günther Verheugen hätten dazu geführt, dass einseitige und bezahlte Informationen, also im Zweifel Werbung, verbreitet worden wäre", sagte der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese.

Die Gesundheitsexperten des EP sprachen sich außerdem dagegen aus, Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel in TV, Hörfunk und Printmedien zuzulassen.

Ein weiteres Kernstück der neuen Richtlinie soll die Einführung von nationalen Gesundheitsportalen im Internet sein. Hier sollen sich die Patienten über verschreibungspflichtige Produkte, Krankheiten und nicht-medikamentöse Behandlungsoptionen informieren können.

Die Beipackzettel sollen um eine so genannte Arzneimittelfaktenbox erweitert werden. Diese soll die wichtigsten Informationen über Nutzen und Risiken eines Medikamentes verständlich zusammenfassen. Das Plenum des EP wird im November über die Neuregelungen entscheiden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Sollte bei Brustkrebs gegen COVID-19 geimpft werden?

Müdigkeit, Schwäche, erhöhtes TSH

Fehldiagnose Hypothyreose bringt Frau in Lebensgefahr

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen