Impfstoff-Entwicklung

EU erleichtert Genehmigung klinischer COVID-19-Studien

Um klinische Entwicklungsprojekte nicht unnötig aufzuhalten, verzichtet die EU-Kommission vorübergehend auf Umweltverträglichkeitsprüfungen für rekombinante COVID-19-Kandidaten.

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Brüssel. Die EU setzt befristet Auflagen aus, um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffs zu beschleunigen.

Wie der Rat der Mitgliedstaaten am Dienstagabend mitteilte, werden von 18. Juli 2020 an COVID-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können.

Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch dann gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz offiziell noch nicht genehmigter COVID-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.

Ohne Verzögerung starten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“

Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von COVID-19 feststellt. (dpa)

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