Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar

Ein hartes Urteil für Arbeitslose

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Kein Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger, wenn diese - trotz ärztlichen Rezepts - nicht verschreibungspflichtige Medikamente benötigen. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts kann Hartz-IV-Empfänger im Einzelfall hart treffen.

Diesen Personenkreis auf gesunde Ernährung, gegebenenfalls durch ärztliche Beratung zu verweisen, entspricht zwar präventionspolitisch dem Mainstream, ist allerdings oft weltfremd. Und erfasst auch nicht die medizinische Realität.

Aber nicht damit hat sich das Bundessozialgericht auseinanderzusetzen, sondern es hat nach geltenden Gesetzen über deren Auslegung zu entscheiden.

Und hier ist es eindeutig: 2004 wollte es der Gesetzgeber aus fiskalischen Erwägungen, dass rezeptfreie Arzneimittel keine Kassenleistung mehr sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen, die der Bundesausschuss konkret benennen muss. 1,5 Milliarden Euro werden so jährlich gespart. Das war der Sinn der Sache.

Medizinischer Unsinn war es, wirksame, meist recht preiswerte und vor allem sehr sichere Arzneimittel auszugrenzen. Der Gesetzgeber hat auch gewusst, dass bei Leistungsausschlüssen keine Härtefallregelungen greifen. Doch diese Argumente stießen auf taube Ohren.

Lesen Sie dazu auch: Kein Hartz-IV für rezeptfreie Arzneien

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

ASS und P2Y12-Inhibitoren

So geht die Plättchenhemmer-Therapie in der Praxis!

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

Lesetipps
Eine Ärztin tropft Allergielösung auf den präparierten Unterarm einer Patientin für den Pricktest.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Allergiediagnostik: Dos und Don’ts für die Hausarztpraxis

Nahaufnahmes eines Arzt der mit einem Blutdruckmessgerät den Blutdruck des Patienten misst.

© wutzkoh / stock.adobe.com

QUADRO-Daten

Behandlungsresistente Hypertonie: Vier-in-Eins-Kapsel schlägt Dreier-Einzelkombi