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Kommentar

Ein hartes Urteil für Arbeitslose

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Kein Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger, wenn diese - trotz ärztlichen Rezepts - nicht verschreibungspflichtige Medikamente benötigen. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts kann Hartz-IV-Empfänger im Einzelfall hart treffen.

Diesen Personenkreis auf gesunde Ernährung, gegebenenfalls durch ärztliche Beratung zu verweisen, entspricht zwar präventionspolitisch dem Mainstream, ist allerdings oft weltfremd. Und erfasst auch nicht die medizinische Realität.

Aber nicht damit hat sich das Bundessozialgericht auseinanderzusetzen, sondern es hat nach geltenden Gesetzen über deren Auslegung zu entscheiden.

Und hier ist es eindeutig: 2004 wollte es der Gesetzgeber aus fiskalischen Erwägungen, dass rezeptfreie Arzneimittel keine Kassenleistung mehr sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen, die der Bundesausschuss konkret benennen muss. 1,5 Milliarden Euro werden so jährlich gespart. Das war der Sinn der Sache.

Medizinischer Unsinn war es, wirksame, meist recht preiswerte und vor allem sehr sichere Arzneimittel auszugrenzen. Der Gesetzgeber hat auch gewusst, dass bei Leistungsausschlüssen keine Härtefallregelungen greifen. Doch diese Argumente stießen auf taube Ohren.

Lesen Sie dazu auch: Kein Hartz-IV für rezeptfreie Arzneien

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