Kommentar

Ein hartes Urteil für Arbeitslose

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Kein Mehrbedarf für Hartz-IV-Empfänger, wenn diese - trotz ärztlichen Rezepts - nicht verschreibungspflichtige Medikamente benötigen. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts kann Hartz-IV-Empfänger im Einzelfall hart treffen.

Diesen Personenkreis auf gesunde Ernährung, gegebenenfalls durch ärztliche Beratung zu verweisen, entspricht zwar präventionspolitisch dem Mainstream, ist allerdings oft weltfremd. Und erfasst auch nicht die medizinische Realität.

Aber nicht damit hat sich das Bundessozialgericht auseinanderzusetzen, sondern es hat nach geltenden Gesetzen über deren Auslegung zu entscheiden.

Und hier ist es eindeutig: 2004 wollte es der Gesetzgeber aus fiskalischen Erwägungen, dass rezeptfreie Arzneimittel keine Kassenleistung mehr sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen, die der Bundesausschuss konkret benennen muss. 1,5 Milliarden Euro werden so jährlich gespart. Das war der Sinn der Sache.

Medizinischer Unsinn war es, wirksame, meist recht preiswerte und vor allem sehr sichere Arzneimittel auszugrenzen. Der Gesetzgeber hat auch gewusst, dass bei Leistungsausschlüssen keine Härtefallregelungen greifen. Doch diese Argumente stießen auf taube Ohren.

Lesen Sie dazu auch: Kein Hartz-IV für rezeptfreie Arzneien

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview mit Johanna Ludwig von der gematik

Digitale Prozesse in der Arztpraxis neu denken

Differenzialdiagnosen im Blick

Hängendes Augenlid – Schauen Sie auch auf die Pupillen!

Lesetipps
Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist