Entlassmanagement

Ein weiterer Streitpunkt im Gesetz

Das Entlassmanagement soll ein Teil der Behandlung im Krankenhaus werden. Fachleute fürchten den Aufbau von Bürokratie und Zuständigkeits-Wirrwarr.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Austausch von Entlassbriefen und Krankenakten gehört zum ärztlichen Alltag. Dennoch klagen Ärzte über Kommunikationsbrüche.

Der Austausch von Entlassbriefen und Krankenakten gehört zum ärztlichen Alltag. Dennoch klagen Ärzte über Kommunikationsbrüche.

© dalaprod / fotolia.com

BERLIN. Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus entstehen häufig blinde Flecken der Versorgung. "Es gibt große Defizite. Die Kommunikationsbrüche sind unübersehbar", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands Ulrich Weigeldt bei einer Diskussionsveranstaltung des IKK-Bundesverbands in Berlin.

Die Kommunikation im Gesundheitswesen müsse endlich einen Stand erreichen, der 1989 überhole, sagte Weigeldt. Fachleute weisen bei der Ursachenforschung auch auf den wachsenden Personalmangel in beiden Sektoren hin.

Die Defizite an den Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung scheinen schwer quantifizierbar zu sein. Professor Günther Ollenschläger, der bis vergangenes Jahr das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) leitete, wich auf Indizien aus.

 Wenn Zahlen internationaler Untersuchungen nahe legten, dass es in Deutschland mit die höchsten Amputationsraten bei Diabetikern gebe, weise dies auf Schnittstellenprobleme hin.

90 Prozent äußern sich positiv

Weitere Hinweise zog Ollenschläger aus einer Untersuchung der Universität Witten-Herdecke. Demnach äußerten sich rund 90 Prozent der Patienten bei der Entlassung positiv über die Akutschmerztherapie, zwei Wochen danach nur noch etwa 60 Prozent.

Das Problem ist erkannt. "Das Thema ist bei den Krankenhäusern angekommen", sagte Ollenschläger. Mit der wissenschaftlichen Begleitung scheint es aber zu hapern.

Er verwies auf eine Analyse des Deutschen Krankenhaus-Instituts, laut der weniger als die Hälfte der Krankenhäuser überhaupt nachhalte, was mit ihren Investitionen ins Entlassmanagement geschehe.

Die Regierungspläne zum Entlassmanagement werden bislang nur verhalten aufgenommen. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass nur Patienten in das Entlassmanagement einbezogen werden können, von denen eine schriftliche Einwilligung dazu vorliege.

Gerade dem Kreis schwer beeinträchtigter Menschen würden somit Steine in den Weg gelegt, heißt es dazu aus verschiedenen Richtungen. Offen ist auch, wie sich dies auf Patienten auswirkt, die aus dem Krankenhaus übergangslos in die Kurzzeitpflege wechseln sollen.

Technische Probleme führt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, gegen den Regierungsentwurf ins Feld.

Falsch- und Fehleinschätzungen?

Es könne zu Falsch- und Fehleinschätzungen über Beginn und Ende der Zuständigkeit der Krankenhäuser kommen, sagte Baum vergangene Woche bei der Expertenanhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss.

Er fürchte, dass niedergelassenen Ärzten Vergütungsansprüche gegen Krankenhäuser entständen. Die DKG plädiere deshalb dafür, den Passus zu streichen und auf das inviduelle Zusammenspiel von Kliniken und niedergelassenen Ärzten zu setzen.

Die Allzuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und seiner Trägerorganisationen nahm der Vorsitzende der AOK-Baden-Württemberg ins Visier.

Der Gesetzgeber solle die Regelungskompetenz für das Entlassmanagement an die regionale Ebene delegieren, forderte Hermann.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen setzt auf die Zukunft. Schon bei Aus- bildung müsse die sektorenübergreifende Zusammenarbeit eingeübt werden, sagte Gassen vor dem Ausschuss.

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