Ex-Personalchefin

Einigung mit der KBV außer Gericht?

Veröffentlicht:

BERLIN. Im Streit um die Kündigung der früheren KBV-Personalchefin Kerstin K. verhandeln die Parteien nun über eine außergerichtliche Einigung. Das teilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin mit.

K. ist Ehefrau des Ex-KBV-Chefs Andreas Köhler. Ihr wird wie berichtet vorgeworfen, das Ruhegehalt Köhlers ab September 2014 zu hoch angesetzt zu haben. Im Februar hatte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung bestätigt und Schadenersatzforderungen von K. in sechsstelliger Höhe wegen angeblich rufschädigender Presseberichte abgewiesen.Diese seien der KBV nicht zuzurechnen.

Mit einer Berufung vor dem LAG machte K. geltend, sie habe die Berechnung des Ruhegehalts entsprechend der maßgeblichen Vorgaben erledigt. Im Gegenzug verlangt nun die KBV Schadenersatz für aus ihrer Sicht überhöhte Honorarvereinbarungen mit Referenten und Rechtsanwälten.

Hierüber hat das LAG am Donnerstag verhandelt und dabei offenbar Verhandlungen über eine gütliche Einigung angestoßen. Kommt es zu keiner Einigung, will das LAG einen Verkündungstermin für sein Urteil ansetzen. (mwo)

Landesarbeitsgericht Berlin

Az.: 14 Sa 595/16 und 14 Sa 1211/16

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