Birgitt Bender: Verbot der PID

Embryo ist kein Gegenstand

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Was ist das ethisch stärkste Argument, das für Ihren Gesetzentwurf spricht?

Embryonen sind - losgelöst von der Debatte wann Leben beginnt - keine Gegenstände, mit denen nach Belieben verfahren werden kann. Es besteht ihnen gegenüber im Kontext der künstlichen extrakorporalen Befruchtung eine besondere Schutzpflicht.

Diese Verantwortung ist eine besondere, weil bei natürlicher Empfängnis vergleichbare Entscheidungsmöglichkeiten nicht existieren. Die Einführung einer "Qualitätskontrolle" mit selektivem Charakter ist für mich nicht akzeptabel. Auch werden "aussortierte" Embryonen Begehrlichkeiten der Forschung wecken.

Warum sollten sich die rund 180 Kollegen, die sich noch nicht entschieden haben, Ihrem Entwurf anschließen?

Weil sie sich dagegen stellen, den Gedanken der Selektion zwischen "lebenswertem" und "nicht lebenswertem" Leben wieder in das deutsche Recht einzuführen. Weil sie bei der ethischen Abwägung auch die gesellschaftlichen Auswirkungen - hier die Gefahr einer zunehmenden Diskriminierung - berücksichtigen.

Weil sie das Versprechen auf ein gesundes Kind kritisch hinterfragen und die geringen Erfolgsquoten sowie zum Teil massiven Nebenwirkungen der künstlichen Befruchtung mit in den Blick nehmen.

Weil sie erkennen, dass der Gesetzentwurf zur Regelung der PID (Flach/Hintze) mit unbestimmten Rechtbegriffen und unklaren Formulierungen jongliert, die zu einer sehr weiten Anwendung der PID führen würden und Grenzziehungen vermeidet. Es fehlen dort insbesondere Verbote 1. zur Untersuchung auf spätmanifestierende Erkrankungen, 2. zur Weitergabe von Nebenbefunden und 3. zum Screening bei allen IVF-Behandlungen.

Inwieweit kann Ihre Regelung - so sie Gesetz wird - zum Rechtsfrieden in Sachen PID beitragen?

Unser Gesetzentwurf enthält eine rechtlich eindeutige Regelung des Verbots der PID. Diese Grenzziehung ist keine Weiche, die zum ständigen Verschieben einlädt.

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