Bedarfsplanung NRW

Ende der Sonderregeln fürs Ruhrgebiet

Die seit den 90er Jahren geltenden Ausnahmeregelungen für das Ruhrgebiet bei der Bedarfsplanung tragen der besonderen Struktur der Region Rechnung. Das Ende der Regelung naht – und die KVWL warnt vor voreiligen Entscheidungen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DORTMUND. Bei der Bedarfsplanung sind die Tage der Sonderregion Ruhrgebiet gezählt. Nach einem Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) lässt sich zumindest in der hausärztlichen und der spezialisierten fachärztlichen Versorgung ein Sonderstatus nicht mehr begründen. Das berichtete der zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Gerhard Nordmann auf der Vertreterversammlung in Dortmund – bevor das Gutachten am 15. Juni dem GBA vorgelegt wird. "Die ansonsten bundesweit einheitlichen Messzahlen dieser Fachgruppen werden künftig auch im Ruhrgebiet Anwendung finden."

Die seit den 90er Jahren geltenden Ausnahmeregelungen für das Ruhrgebiet tragen der besonderen Struktur der Region Rechnung, in der praktisch eine Stadt an die andere angrenzt. Im Unterschied zu anderen Gegenden Deutschlands gibt es kaum eine Mitversorgung von ländlichen Einzugsgebieten durch die Ärzte in den einzelnen Städten. Deshalb wurden bei der Bedarfsplanung geringere Arztzahlen für die Versorgung zugrundegelegt.

Erneute Prüfung bis Ende 2017

Bei der Umstellung auf die neue Bedarfsplanung Anfang 2013 wurden die neuen Messzahlen für das Ruhrgebiet nicht angewandt. Während bundesweit 1671 Einwohner pro Hausarzt veranschlagt werden, sind es im Ruhrgebiet 2134. Es wurde aber festgelegt, dass die Situation bis Ende 2017 erneut geprüft und die Bedarfsplanungsrichtlinie entsprechend angepasst werden soll.

"Wir können aber am 31. Dezember den Schalter nicht einfach umlegen", betonte Nordmann. Er findet, dass sich die Anpassung der Bedarfsplanung in der hausärztlichen Versorgung über einen langen Zeitraum erstrecken muss. Er denkt dabei an acht bis zehn Jahre.

"Wenn wir die Sonderregion Ruhrgebiet sofort für Hausärzte öffnen würden, hätten wir schlagartig 350 neue Stellen", warnte er. Dabei sei es heute schon schwer, bestehende Arztsitze nachzubesetzen. Nordmann verwies auf einen weiteren negativen Effekt: "Wir hätten einen Werteverfall für die Kollegen, die ihre Praxen abgeben wollen." Ein besonders Problem ist die erwartete Sogwirkung der Großstädte wie Bochum und Essen. "Darunter wird nicht nur die Peripherie des Ruhrgebiets leiden, dieser Sog des Ruhrgebiets wird sich ebenso negativ auf das übrige Westfalen auswirken", warnte er.

Ziel müsse die Sicherstellung einer gleichmäßigen hausärztlichen Versorgung im Ruhrgebiet und im übrigen Land sein. "Das setzt eine lange Übergangsfrist und eine vorsichtige, schrittweise Anpassung zwingend voraus", sagte Nordmann.

In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung gebe es dagegen gute Gründe für die Beibehaltung eines Sonderstatus des Ruhrgebietes. Da die Fachärzte in den Städten Hagen, Dortmund, Bochum, Essen und Duisburg kein Umland mit versorgen müssen, mache eine massive Erhöhung der Facharztdichte keinen Sinn. Deshalb spreche vieles dafür, an den geltenden Verhältniszahlen festzuhalten. "Wenn es dann eine Versorgungslücke gibt, ist die Ermächtigung oder der Sonderbedarf zur Problemlösung viel besser geeignet als die Gießkanne der Bedarfsplanung", findet er.

Messzahlen werden beibehalten

Die bestehenden Messzahlen sollen beibehalten werden, die Städte und Kreise des Ruhrgebiets werden neben die bestehenden fünf Typen als Typ 6 eingeordnet. Dasselbe gilt für die Psychotherapeuten. Der KVWL-Vize hat allerdings Zweifel, ob diese Einstufung der Psychotherapeuten angemessen ist.

Zur Klärung beitragen könnte das Großgutachten zur generellen Fortentwicklung der Bedarfsplanung, das der GBA in Auftrag gegeben hat, sagte Nordmann. Es sei allerdings nicht vor Anfang 2018 zu erwarten.

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