Ethik

Entscheidung der Eltern gegen Interessen des Kindes bei der Behandlung?

Wenn Eltern unterschiedlicher Meinung sind, was die Behandlung ihres kleinen Kindes angeht, kann es besonders schwierig werden. Ein neues Ethikkomitee will vor allem Ärzte bei Entscheidungen unterstützen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Entscheidungen über die Behandlung von Frühgeborenen stellt Ärzte vor besondere Herausforderungen.

Entscheidungen über die Behandlung von Frühgeborenen stellt Ärzte vor besondere Herausforderungen.

© ondrooo / stock.adobe.com

Düsseldorf. Die Behandlung von extrem kleinen Frühgeborenen und sehr kranken Neugeborenen stellt Ärzte oft vor schwierige Entscheidungen: Sie haben es mit einem nicht einwilligungsfähigen Patienten zu tun, müssen den mutmaßlichen Willen des Neugeborenen ermitteln und die Interessen der Eltern berücksichtigen. „In diesem Bereich kommt es nicht selten zu Konfliktsituationen“, berichtete Dr. Angela Kribs bei der Veranstaltung „Update Ethik: Therapiebegrenzung versus Therapieverzicht“ der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.

Kribs ist Oberärztin in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Köln und Mitglied im Gründungsausschuss des neu eingerichteten Ethikkomitees der ÄKNo. „Jedes Früh- und Neugeborene hat das Recht auf eine seinen Bedürfnissen entsprechende Behandlung und muss behandelt werden“, stellte Kribs klar.

Eltern sind Vertreter ihres Kindes

Die Ärzte müssen die Autonomie der Eltern als Vertreter ihres Kindes respektieren, das Grundgesetz räume ihnen eine erhebliche Bedeutung bei, erläuterte sie. „Unsere Aufgabe als Ärzte ist es abzuwägen, ob die Entscheidung der Eltern gegen die Interessen des Kindes verstößt.“ Wichtig sei, dass die Eltern gut aufgeklärt und ihnen die verschiedenen Therapieoptionen aufgezeigt werden. „Der Wunsch der Eltern und das, was sie leisten können, spielt eine Rolle“, sagte sie.

Kribs verwies auf einen Faktor, der die Konfliktsituation noch verschärfen kann: „Wir treffen häufiger auf unterschiedliche Einstellungen bei Mutter und Vater.“ Eine Rolle spiele dabei das symbiotische Verhältnis zwischen Mutter und Kind.

Immer den Einzelfall entscheiden

„In ethischen Konfliktsituationen müssen vor dem Treffen einer Entscheidung die relevanten Gesichtspunkte zusammengetragen werden“, betonte die Ärztin. Dazu gehören medizinische und pflegerische Aspekte, aber auch organisatorische Gesichtspunkte und – mit Blick auf die Eltern – lebensanschauliche und soziale Fragen. Fertige Lösungen gibt es nicht, betonte Kribs. „Es gibt kein richtig oder falsch, es ist immer eine Einzelfallentscheidung.“

Auch wenn es um das Anlegen einer PEG-Sonde zur künstlichen Ernährung geht, kann es zu Konflikten kommen. „Die PEG-Sonde ist eine Maßnahme, die sehr emotionsbehaftet ist“, weiß Dr. Sonja Vonderhagen, Oberärztin am Zentrum für Chirurgie an der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Uniklinik Essen, und Mitglied des Ethikkomitees der Uniklinik. Die PEG-Anlage bedürfe einer ethischen und rechtlichen Legitimierung, sagte sie.

PEG selten ein Problem

Entscheidend sei die Frage, ob eine medizinische Indikation für eine PEG vorliegt. „Wir müssen uns als Behandlungsteam fragen: Können wir dem Patienten mit einer PEG helfen, haben wir ein Therapieziel, und ist es realistisch zu erreichen?“ In der letzten Lebensphase sei die Maßnahme in der Regel nicht notwendig, weil sie für den Patienten mit vielen Nachteilen verbunden ist, aber keine therapeutischen Vorteile hat.

„Aber der Übergang zwischen Lebenserhaltung und letzter Lebensphase ist fließend“, skizzierte sie eine ethische Herausforderung. Es gebe den Konsens, dass die PEG bei Patienten mit Demenz nicht indiziert ist. Anders sehe es bei Patienten aus, die im Wachkoma liegen.

Trotz der manchmal schwierigen Entscheidung: Das Thema PEG beschäftigt das Ethik-Komitee der Klinik eher selten. „Die Fragen kann man meist vorab lösen“, sagte Vonderhagen.

Unterstützung für Grenzfälle

Auch sie gehört zum Gründungsausschuss des ÄKNo-Komitees zur medizinethischen Beratung. Mit diesem Gremium wolle die Kammer die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte auf ihren Wunsch hin bei Entscheidungen in ethischen Grenzfällen unterstützen, erläuterte ÄKNo-Präsident Rudolf Henke. „Je mehr Möglichkeiten die Medizin insgesamt bietet, desto öfter werden Ärztinnen und Ärzte in ihrem täglichen Handeln mit neuen ethischen Entscheidungen konfrontiert.“

Das Komitee biete den fallbezogenen Austausch zu Themen wie Lebensanfang und -ende, mutmaßlicher und vorsorglicher Patientenwille, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Therapiebegrenzung oder Behinderung in der Entscheidungsfindung, sagte Henke. „Bei berufs- oder medizinethischen Konfliktfällen wird der Ausschuss Sie gerne fachkundig und interdisziplinär beraten“, versprach er den rund 170 Ärzte, die zu der Veranstaltung gekommen waren.

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