Psychotherapie

Ersatzkassen fordern Nutzenbewertung für Therapie-Apps

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BERLIN. Psychotherapie-Apps stellen nach Einschätzung der Ersatzkassen eine sinnvolle Ergänzung in der Versorgung dar. Die Anwendungen könnten „die Behandlung von leichten psychischen Erkrankungen unterstützen und in bestimmten Fällen eine face-to-face-Behandlung ersetzen, etwa bei einer leichten Depression“, sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, bei einer Veranstaltung des Kassenverbands in Berlin.

Niedrigschwellig angelegte Angebote könnten zugleich den Effekt haben, „dass mehr Therapieplätze für Patienten mit schweren psychischen Störungen zur Verfügung stehen“, so Elsner. Es sei daher richtig, dass diese Angebote mit dem geplanten Digitale- Versorgung-Gesetz (DVG) schneller in die Regelversorgung kommen sollten.

„Allerdings sollte bei dem vorgesehenen Bewertungsverfahren der Apps auch eine Nutzenbewertung erfolgen“, so Elsner. Der Gemeinsame Bundesausschuss sei dafür das geeignete Gremium.

App kein Arztersatz

Erst kürzlich hatte auch die Vorsitzende der PsychotherapeutenVereinigung, Barbara Lubisch, im Interview mit der „Ärzte Zeitung“ darauf gedrungen, dass digitale Anwendungen auf Wirksamkeit überprüft werden. Ansonsten sollten Kassen nicht dafür zahlen.

Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, betonte, das Ministerium richte einen großen Fokus auf die Digitalisierung. „Sie ist zentraler Bestandteil unserer Arbeit.“ Das geplante Digitalgesetz sehe vor, dass sich Patienten „nützliche und sichere digitale Anwendungen“ vom Arzt verschreiben lassen könnten.

Diese Angebote würden Therapeuten aber nicht ersetzen, sondern unterstützen. Das Prinzip laute: „Psychotherapeut und App. Nicht App statt Psychotherapeut.“ (hom)

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