Ersatzkassen hadern noch mit dem Versorgungsgesetz
Die Kassen fordern Stellschrauben, um in der neuen Versorgungslandschaft Geld sparen zu können.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF (kab). Die Ersatzkassen halten an ihrer Forderung nach einer Verpflichtung der KVen zum Aufkauf von Praxissitzen in überversorgten Gebieten fest.
Das Instrument des Aufkaufs bliebe allein mit dem im Versorgungsgesetz vorgesehen Vorkaufsrecht unwirksam, sagte Andreas Hustadt, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen beim Verband der Ersatzkassen.
Wo viel erbracht wird, muss der Preis sinken
Gleichzeitig unterstrich er auf einer Veranstaltung der Großkanzlei Bird & Bird die Kassen-Position, dass die Honorare in diesen Gebieten gekürzt werden müssten.
"Wo viel erbracht wird, muss der Preis sinken", so Hustadt. Das Geld wollten die Kassen nicht behalten, betonte er. Mit den eingesparten Mitteln ließe sich ein Investitionsstock für unterversorgte Gebiete aufbauen.
"Viele überversorgte Gebiete versorgen auch das Umland"
Petra Meiners, Leiterin des Referates für Ambulante Versorgung und ärztliche Versorgungsstrukturen beim Hartmannbund, widersprach der pauschalen Betrachtung angeblich überversorgter Gebiete und entsprechenden Kürzungsplänen.
"Viele überversorgte Gebiete versorgen auch das Umland. Das sollte man in der Diskussion unbedingt bedenken." So übernähmen Städte wie Koblenz, Heidelberg oder Rostock mehr als die Hälfte der notwendigen ärztlichen Versorgung für das Umland, sagte Meiners.
Ausbildungsvorschriften müssen verändert werden
Im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes sieht Hustadt die angestrebte Stärkung der Allgemeinmedizin noch unzureichend umgesetzt.
"Wenn man mehr Hausärzte und Allgemeinmediziner haben will, muss man die Ausbildungsvorschriften verändern und mehr Allgemeinmedizin im Krankenhaus vermitteln", sagte der Krankenkassen-Vertreter.
Skepsis gegen ambulanter Öffnung der Krankenhäuser
Skeptisch äußerte er sich zu der bereits erfolgten ambulanten Öffnung der Krankenhäuser. Hier entstehe außerhalb der Bedarfsplanung ein neuer Markt. "So etwas kann man nicht dem ökonomischen Einzelinteresse des Krankenhauses überlassen."
Hustadt verwies darauf, dass es in NRW bereits erfolgreiche Klagen von niedergelassenen Ärzten gegen die Existenzbedrohung durch neue Klinikangebote gab.