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THC-Verordnung

Ersatzkassen wollen für Cannabis Wirknachweis sehen

Zwei Wochen vor dem angekündigten Richtlinien-Beschluss des G-BA meldet der Ersatzkassenverband vdek nochmal seine Interessen in Sachen THC-Verordnung an.

Veröffentlicht:

Berlin. Gute zwei Wochen vor der Richtlinien-Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Cannabis-Verordnung, befeuern jetzt die Ersatzkassen mit der Veröffentlichung eines „Forderungspapiers“ die Debatte.

Der mit Pressemeldung des vdek am Montag lancierte Schriftsatz ist allerdings auf November 2022 datiert. Was den Schluss nahelegt, dass die Ersatzkassen sich mit ihren Bedenken im Stellungnahmeverfahren des G-BA nicht ausreichend gehört wähnen.

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Hauptforderung des vdek: Für Medizinal-Cannabis müssten „Wirkungsnachweise und Nutzenbelege“ beigebracht werden. Solange das nicht der Fall sei, könnten die vom G-BA zu treffenden Verordnungs-Vorgaben „nur einen Übergangscharakter haben“. Die weitere Forderungen des Ersatzkassenverbandes:

  • Nur „dafür qualifizierte Ärzte – gegebenenfalls auch definierte Facharztgruppen“ sollten Cannabis verordnen dürfen.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Kassen sei „weiter festzuschreiben“.
  • THC-Therapieen seien grundsätzlich „nicht auf Lebenszeit“ anzulegen, sondern zeitlich zu begrenzen, „da sich im Laufe der Entwicklung neuer Arzneimittel andere Therapiealternativen ergeben können“.
  • Um Ärztehopping zwecks Mehrfachverordnung zu verhindern, sei die Genehmigung einer Cannabis-Therapie auf Erstverordner einzuschränken.
  • Zudem sollten ausschließlich orale Darreichungsformen bei einer THC-Therapie eingesetzt werden dürfen. (cw)
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