Anstehende G-BA-Entscheidung

Hausärzte dürfen vermutlich weiter Cannabis verordnen

Wer seinen Patienten Cannabis verordnen will, muss schon jetzt einige Wege gehen. Hausärzten sollte das fast gänzlich verwehrt werden. Doch jetzt gibt G-BA-Chef Hecken leicht Entwarnung.

Veröffentlicht:
Cannabis für die Medizin: Womöglich fallen die Verordnungseinschränkungen geringer aus als zunächst geplant.

Cannabis für die Medizin: Womöglich fallen die Verordnungseinschränkungen geringer aus als zunächst geplant.

© Boris Roessler / dpa / picture alliance

Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte sollen auch künftig Cannabis verordnen dürfen. Eine zuletzt vorgesehene Einschränkung der Verordnungsfähigkeit könnte deutlich geringer ausfallen, sagte der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Professor Josef Hecken, der Ärzte Zeitung. Er gehe „derzeit davon aus, dass es gerade bei der Verordnungsbefugnis von Hausärzten wesentliche Änderungen geben wird“. Eine Entscheidung will der G-BA in seiner Sitzung am 16. März fällen.

Lesen sie auch

Ende Oktober hatte das Gremium für eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) noch deutlich verschärfte Anforderungen an die Qualifikation der verordnenden Ärzte empfohlen. Allgemeinmediziner oder Internisten ohne spezielle Zusatzbezeichnung hätten Cannabis-Produkte dann nicht mehr ohne Weiteres verordnen dürfen.

Jede dritte Verordnung durch Hausärzte

Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneien mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon sind bekanntlich seit 2017 zulasten der GKV und nach Antrag verordnungsfähig. Nach Auswertungen verschiedener Krankenkassen geht rund jede dritte Cannabis-Verordnung seither auf die hausärztliche Versorgung zurück.

Nach den Plänen von Oktober hätten Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner künftig nurmehr mit Zusatzbezeichnungen (etwa Palliativmedizin, Spezielle Schmerztherapie oder Schlafmedizin) bei ausgewählten Indikationen Cannabis-Produkte verordnen dürfen.

Hecken warnt vor „zusätzlichen Hemmnissen“

„Mich haben viele der Argumente, die in der Anhörung vorgetragen worden sind, sehr zum Nachdenken gebracht“, sagte Hecken der Ärzte Zeitung. So sei deutlich geworden, „dass gerade bei Patienten in palliativen Settings ein sehr enges Vertrauensverhältnis zum Hausarzt besteht und zusätzliche administrative Hemmnisse vermieden werden sollten, indem man ihnen auferlegen würde, erst einen Facharzt hinzuziehen“.

Anlass für die im Oktober zunächst geplante Einschränkung waren offenbar Fälle, in denen insbesondere Hausärzte in manchen Fällen nicht die richtige Dosis verordnet haben sollen. Laut Hecken könnte die Verordnung künftig auch an einen Fortbildungsnachweis geknüpft werden, der bekanntlich weniger aufwändig ist als eine Zusatzbezeichnung.

Der Beschluss für das Stellungnahmeverfahren geht auf die Einführung von Cannabis auf Rezept im März 2017 zurück. Per Gesetz wurde der G-BA damals beauftragt, nach einer wissenschaftlichen Begleiterhebung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die „Leistungsgewährung“ in seinen Richtlinien zu regeln. (eb)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
In New Orleans findet in diesem Jahr die Jahrestagung des American College of Cardiology (ACC) statt.

© aceshot/stock.adobe.com

New Orleans

Herzkongress ACC 2026: Das sind die wichtigen neuen Studien

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram