Erst Versorgungsgesetz, dann Honorarvertrag

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In Rheinland-Pfalz würden die Kassen gerne jetzt schon in Honorarverhandlungen für das nächste Jahr einsteigen. Das lehnt die KV mit Blick auf das Versorgungsgesetz ab.

Von Christiane Badenberg

MAINZ. Solange das Versorgungsgesetz nicht verabschiedet ist, will die KV Rheinland-Pfalz keinen Honorarvertrag mit den Kassen abschließen.

Das machte KV-Chefin Dr. Sigrid Ultes-Kaiser auf der Vertreterversammlung am Mittwoch deutlich. Für diese Haltung bekam sie von den Delegierten große Rückendeckung.

Die KV lehnt Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt ab, da das Versorgungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft treten soll, den KVen wieder mehr Spielraum bei den Honoraren einräumt.

Der derzeitig gültige Honorarvertrag soll zunächst befristet für das erste Quartal 2012 weitergelten.

Widerstände bei den Ländern

Ob das Versorgungsgesetz aber tatsächlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann, erscheint fraglich.

So berichtete Tom Rutert-Klein, Leiter der Abteilung Sozialversicherungen im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium, dass es weiter große Widerstände aus den Ländern gegen das Gesetz gebe.

"Die geplante spezialärztliche Versorgung hat auch nach jetzigem Stand noch so viele Fehlanreize, dass alle 16 Bundesländer damit Probleme haben", sagte er.

Sondersitzung im Bundesrat geplant

Mittwochmorgen war bekannt geworden, dass es zum Beispiel auch nach massiven Einwänden der Länder keine Abstaffelungen oder Mengenbegrenzungen für Leistungen in diesem neuen Sektor geben solll.

Werde danach der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, könne das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden, berichtete Rutert-Klein.

Übergeht das BMG die Länderwünsche?

Würde der Bundesrat mit einfacher Mehrheit das Vermittlungsergebnis ablehnen, sei das Gesetz aber immer noch nicht gescheitert, denn dann könne es der Bundestag im kommenden Jahr mit der Regierungsmehrheit verabschieden.

Lehne der Bundesrat das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit ab, könne das Versorgungsgesetz nur in Kraft treten, wenn es der Bundestag mit gleicher Mehrheit verabschiede.

Das wäre bei den derzeitigen Machtverhältnissen schwierig. Von den 58 Punkten, die die Länder am Versorgungsgesetz kritisiert haben, seien 44 vom Bundesgesundheitsministerium nicht berücksichtigt worden, berichtete Rutert-Klein.

Warnung vor Substitution ärztlicher Leistung

Kein gutes Haar ließ die Vertreterversammlung am sogenannten KBV/ABDA-Modelll. Dieses Konzept sei ein weiterer Schritt in Richtung Substitution, kritisierte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes in Rheinland-Pfalz, Dr. Burkhard Zwerenz.

"Wir geben Kompetenzen an eine Berufsgruppe ab, die vom Handel mit Medikamenten lebt." Ein entsprechender Ablehnungsbeschluss wurde mit großer Mehrheit angenommen.

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