Kommentar – Funktionärs-Gehälter
Es geht um Transparenz
Etwas mehr Transparenz schadet nicht, so lange dadurch die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung nicht ungebührend beeinträchtigt werden. Die Rede ist von den Vorstandsgehältern der Top-Funktionäre in KVen und Kassen.
Ein Monitum des Bundesversicherungsamtes an alle Spitzen der Kassen sorgt hier jetzt für Aufregung. Dabei sollte es eigentlich nur zur Erinnerung dienen, dass sämtliche für den Vorstand getätigten Aufwendungen mit den vollständigen Eurobeträgen bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger anzugeben sind. Das gilt übrigens auch für Prämien, Tantiemen und Dienstfahrzeuge zur privaten Nutzung.
Der Gesetzgeber ist fest entschlossen, hier nachzulegen: Im Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz wird ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen, in der es um die Vollständigkeit der Angaben geht. Das gilt nicht nur für Kassen-Vorstände, sondern auch für KV-Chefs.
Merke: Es geht um Transparenz, um Verhältnismäßigkeit und nicht um staatlich verordnete Gehalts-Obergrenzen.
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